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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §240 Abs3;Rechtssatz
Ist Gegenstand eines schwebenden verwaltungsgerichtlichen Verfahrens lediglich die Beurteilung der Frage, ob ein Lohnsteuerrückzahlungsantrag ausreichend begründet worden ist, so ist der Ausgang dieses Verfahrens nicht von wesentlicher Bedeutung iSd § 281 Abs 1 BAO für die nunmehr im Berufungsverfahren zu entscheidende Rechtsfrage, wie eine Gehaltsnachzahlung nach § 67 Abs 8 EStG 1972 konkret zu versteuern ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990130022.X01Im RIS seit
03.10.1990