RS Vwgh 1990/10/3 90/13/0022

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Veröffentlicht am 03.10.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §240 Abs3;
BAO §281 Abs1;
EStG 1972 §67 Abs8;

Rechtssatz

Ist Gegenstand eines schwebenden verwaltungsgerichtlichen Verfahrens lediglich die Beurteilung der Frage, ob ein Lohnsteuerrückzahlungsantrag ausreichend begründet worden ist, so ist der Ausgang dieses Verfahrens nicht von wesentlicher Bedeutung iSd § 281 Abs 1 BAO für die nunmehr im Berufungsverfahren zu entscheidende Rechtsfrage, wie eine Gehaltsnachzahlung nach § 67 Abs 8 EStG 1972 konkret zu versteuern ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990130022.X01

Im RIS seit

03.10.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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