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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §240 Abs3;Rechtssatz
Auch im Zusammenhang mit der Errechnung des Belastungsprozentsatzes (§ 67 Abs 8 EStG 1988) besteht für den Arbeitgeber keine Möglichkeit der Berücksichtigung von Sonderausgaben, für die Freibeträge in die Lohnsteuerkarte nicht eingetragen sind bzw in Freibetragsbescheiden nicht aufscheinen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991140121.X01Im RIS seit
27.08.1991