RS Vwgh 1989/4/4 88/14/0215

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Veröffentlicht am 04.04.1989
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §240 Abs3;
KStG 1966 §2 Abs4;
ZEStG 1983 Abschn14 §7 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/14/0213 E 28. Februar 1989 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Befreiung von der KSt führt nicht zur Befreiung von der Zinsertragsteuer (Hinweis auf E 13.9.1988, 88714/0051). Gem Abschn XIV § 7 Abs 2 c des G über die Einführung der Zinsertragsteuer haben nämlich die in BGen vorgesehenen Abgabenbefreiungen für die Steuerpflicht nach diesem BG keine Wirkung. Damit mangelt es im Beschwerdefall an der Grundvoraussetzung einer Rückerstattung von Abgaben gem § 240 BAO, die nur "bei zu Unrecht einbehaltenen Beträgen" vorgesehen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988140215.X01

Im RIS seit

11.07.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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