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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §240 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/14/0213 E 28. Februar 1989 RS 1Stammrechtssatz
Eine Befreiung von der KSt führt nicht zur Befreiung von der Zinsertragsteuer (Hinweis auf E 13.9.1988, 88714/0051). Gem Abschn XIV § 7 Abs 2 c des G über die Einführung der Zinsertragsteuer haben nämlich die in BGen vorgesehenen Abgabenbefreiungen für die Steuerpflicht nach diesem BG keine Wirkung. Damit mangelt es im Beschwerdefall an der Grundvoraussetzung einer Rückerstattung von Abgaben gem § 240 BAO, die nur "bei zu Unrecht einbehaltenen Beträgen" vorgesehen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988140212.X01Im RIS seit
11.07.2006