Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs9;BAO §236 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/13/0065 E 16. Oktober 2002 RS 3 Stammrechtssatz Vor dem Hintergrund, dass es in der Ingerenz des Abgabepflichtigen liegt, das Entstehen der Aussetzungszinsen in gegebenenfalls beträchtlicher Höhe durch Entrichtung der ausgesetzten Abgaben zu verhindern, kann auch eine allfällig lange Dauer ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §236 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/14/0091 E 8. September 1992 VwSlg 6707 F/1992 RS 2 Stammrechtssatz Unrichtige Auskünfte im Einzelfall können Treu und Glauben verletzen und eine Unbilligkeit nach Lage des Falles und die Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten zur Folge haben (Hinweis E 27.... mehr lesen...
Nachdem mit dem (gemäß § 293b BAO berichtigten) Umsatzsteuerbescheid 1998 vom 25. Jänner 2000 eine - nicht rechtzeitig getilgte - Nachforderung von ca 5 Mio S festgesetzt worden war (Fälligkeitstag 15. Februar 1999), verhängte das Finanzamt einen Säumniszuschlag in Höhe von 101.650 S. Mit Ansuchen vom 14. August 2001 beantragte der Beschwerdeführer, den Säumniszuschlag gemäß § 236 BAO nachzusehen. Der Säumniszuschlag sei darauf zurückzuführen, dass der Beschwerdeführer die Eigenv... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/14/0065 E 21. Juni 1994 RS 4 Stammrechtssatz Ein Nachsichtsverfahren ersetzt nicht ein Rechtsmittelverfahren gegen den Abgabenbescheid, sodaß für eine Bewilligung der Nachsicht die inhaltliche Richtigkeit des Abgabenbescheides grundsätzlich nicht von Bedeutung ist (Hinweis: E 8.3.1994, 91/14/0079). ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0103 E 20. Jänner 1987 RS 1 Stammrechtssatz Die Abgabennachsicht ist nicht das geeignete Mittel, um möglichen, aber unterbliebenen Einwänden gegen Sachbescheide zum Durchbruch zu verhelfen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:200215000... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/13/0264 E 22. März 1995 RS 1 Stammrechtssatz Sachliche Unbilligkeit einer Abgabeneinhebung ist dann anzunehmen, wenn das ungewöhnliche Entstehen einer Abgabenschuld zu einem unproportionalen Vermögenseingriff beim Steuerpflichtigen führt. Der in der anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit ähnliche... mehr lesen...
Die Beschwerdeführein ist eine GmbH, die ein Handelsunternehmen mit mehreren Filialen betreibt. Mit Eingabe vom 15. März 2002 beantragte die Beschwerdeführerin, von der Einhebung eines Umsatzsteuerbetrages in Höhe von 124.954 S gemäß § 236 BAO abzusehen. Der Umsatzsteuerbetrag entfalle auf von einem ehemaligen Dienstnehmer (Filialleiter) in der Zeit von Jänner bis Oktober Jahr 2000 unterschlagene Tageslosungen (Manipulation der Abrechnungsunterlagen im Ausmaß von ca 1,1 Mio S). D... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;BAO §236 Abs2;
Rechtssatz: Die Unbilligkeit iSd § 236 Abs 1 und 2 BAO kann eine sachliche oder eine persönliche sein. Eine sachliche Unbilligkeit liegt vor, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt (Hinweis E 19. März 1998, 96/15/0067). In der allgemeinen Auswirkung ein... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;BAO §236 Abs2;
Rechtssatz: Persönliche Unbilligkeit ergibt sich aus der allgemeinen wirtschaftlichen Situation eines Antragstellers, einem wirtschaftlichen Missverhältnis zwischen der Einhebung der Abgabe und den beim Abgabepflichtigen entstehenden Nachteilen (Hinweis E 9. Juli 1997, 95/13/0243). European Case Law Ide... mehr lesen...
1.1. Der Beschwerdeführer wurde mit dem durch den Obersten Gerichtshof am 22. Mai 2001 zu 14 Os 18/01 bestätigten Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt als Schöffengericht vom 23. Oktober 2000, 18 Vr 2301/00-387, wegen der Verbrechen der als Beitragstäter verübten Untreue nach den §§ 12, 153 Abs. 1 und 2 zweiter Fall StGB und des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 1 Z 1 und Abs. 3 StGB zu einer Freiheitsstrafe und gemäß § 389 Abs. 1 StPO zum Kostenersatz verurteilt, wobei dem... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;GEG §9 Abs1;GEG §9 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0040 E 7. Februar 1989 RS 1 Stammrechtssatz Eine Unbilligkeit kann nicht nur persönlich, sondern auch sachlich bedingt sein. Eine persönliche Unbilligkeit liegt vor, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlage des Nachsichtswerbers (und seiner... mehr lesen...
Der Beschwerdefall steht im Zusammenhang mit den unter der Bezeichnung "Vorsteuerschwindel des Werner Rydl" durch zahlreiche Medienberichte und Publikationen in der Öffentlichkeit bekannten Vorgängen. Mit Schriftsatz vom 23. August 1995 stellte der Beschwerdeführer den Antrag auf Nachsicht gemäß § 236 BAO hinsichtlich eines Betrages von rund 2 Mio S. Dies sei der Betrag an "nicht anerkannter Vorsteuer". Die Beschwerde gegen die die Umsatzsteuervorschreibung betreffende Berufungsentsch... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §236 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0204 E 15. Oktober 1987 RS 7 Stammrechtssatz Im Nachsichtsverfahren liegt das Hauptgewicht der Behauptungslast und Beweislast naturgemäß beim Nachsichtswerber. Seine Sache ist es, einwandfrei und unter Ausschluß jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsic... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 24. Februar 1997 beantragte die Beschwerdeführerin die Entlassung aus der Gesamtschuld hinsichtlich der aushaftenden Kommunalsteuer der R GmbH & Co KG. Die Beschwerdeführerin sei als Kommanditistin der genannten KG (nur) zu 7 % am Unternehmen der KG, über deren Vermögen mittlerweile der Konkurs eröffnet worden sei, beteiligt, habe ihre Hafteinlage bezahlt und würde demnach zivilrechtlich nicht für Verbindlichkeiten der KG haftbar gemacht werden können. Sie sei nich... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;BAO §237 Abs1;LAO Wr 1962 §182 Abs1;LAO Wr 1962 §183 Abs1;
Rechtssatz: Während für die Nachsicht (§ 182 Abs. 1 Wr LAO) das Vorliegen der maßgeblichen Voraussetzungen bei allen Mitschuldnern gefordert wird, genügt es für eine Maßnahme nach § 183 Abs. 1 Wr LAO, wenn die Billigkeitsgründe lediglich in der Person des an... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;BAO §237 Abs1;LAO Wr 1962 §182 Abs1;LAO Wr 1962 §183 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/14/0315 E 30. Juli 2002 RS 1 Stammrechtssatz Eine sachliche Unbilligkeit ist anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als aus persönlichen Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtig... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;BAO §237 Abs1;LAO Wr 1962 §182 Abs1;LAO Wr 1962 §183 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/15/0090 E 22. September 2000 RS 1 Stammrechtssatz Die persönliche Unbilligkeit liegt dann vor, wenn gerade die Einhebung der Abgaben die Existenz des Abgabepflichtigen oder seiner Familie gefährdet oder die Abstattung mit ... mehr lesen...
1.1. Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Leoben vom 25. März 1998 wurden der Beschwerdeführer und ein weiterer Beschuldigter (R) des Vergehens der fahrlässigen Krida als leitende Angestellte gemäß § 159 Abs. 1 Z 1 und Z 2 sowie § 161 StGB schuldig erkannt und gemäß § 389 Abs. 1 StPO zum Ersatz der Kosten des Strafverfahrens verurteilt. Mit Beschluss des Landesgerichtes Leoben vom 16. April 1998 wurden die Pauschalkosten mit je S 2.500,-- festgesetzt und bestimmt, dass die V... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;GEG §9 Abs1;GEG §9 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0040 E 7. Februar 1989 RS 1 Stammrechtssatz Eine Unbilligkeit kann nicht nur persönlich, sondern auch sachlich bedingt sein. Eine persönliche Unbilligkeit liegt vor, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlage des Nachsichtswerbers (und seiner... mehr lesen...
Der Beschwerdefall steht im Zusammenhang mit den unter der Bezeichnung "Vorsteuerschwindel des Werner Rydl" durch zahlreiche Medienberichte und Publikationen in der Öffentlichkeit bekannten Vorgängen. Mit Schriftsatz vom 6. Dezember 1995 stellte die Beschwerdeführerin den Antrag auf Nachsicht gemäß § 236 BAO hinsichtlich eines Betrages von rund S 4 Millionen. Mit diesem Betrag an "als nicht abzugsfähig anerkannter Vorsteuer", entsprechenden Säumniszuschlägen sowie Aussetzungszinsen se... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §236 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0204 E 15. Oktober 1987 RS 7 Stammrechtssatz Im Nachsichtsverfahren liegt das Hauptgewicht der Behauptungslast und Beweislast naturgemäß beim Nachsichtswerber. Seine Sache ist es, einwandfrei und unter Ausschluß jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsic... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/15/0088 E 25. Juni 1990 RS 1 Stammrechtssatz Die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach der Lage des Falles ist tatbestandsmäßige Voraussetzung für die in § 236 BAO vorgesehene Ermessensentscheidung. Verneint die Abgabenbehörde die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung, so ist für eine Ermessensentscheidung k... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/15/0088 E 25. Juni 1990 RS 3 Stammrechtssatz Die Unbilligkeit kann "persönlich" oder "sachlich" bedingt sein. Eine "persönliche" Unbilligkeit liegt insbesondere dann vor, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlagen des Nachsichtwerbers gefährdet. Allerdings bedarf es zur Bewilligung einer Nachsi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/15/0102 E 11. September 1989 RS 1 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH setzt Unbilligkeit der Abgabeneinhebung im allgemeinen voraus, daß die Einhebung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen steht, die sich aus der Einziehung für den Steuerpflichtigen oder d... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ablichtung des bekämpften Bescheides ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Stadtgemeinde vom 23. August 2000 wurde der beschwerdeführenden Partei für eine näher genannte Liegenschaft in St. Valentin eine jährliche Kanalbenützungsgebühr ab 1. Juni 1997 von S 94.792,-- (zuzüglich Umsatzsteuer) vorgeschrieben. Der Vorschreibung zu Grunde gelegt wurden eine Berechnungsfläche von 36... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;LAO NÖ 1977 §183 Abs1;
Rechtssatz: Das Vorliegen einer allfälligen "Unbilligkeit" kann nicht schon im Verfahren zur Abgabenfestsetzung, sondern erst in dem über Antrag einzuleitenden Nachsichtsverfahren geltend gemacht werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Gesellschafter einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht, worauf seine Stellung als Gesamtschuldner für Umsatzsteuern dieser Gesellschaft für 1992 und 1993 zurückzuführen ist (§ 6 Abs 2 BAO). Mit Eingabe vom 29. Juli 1996 beantragte der Beschwerdeführer die Entlassung aus der Gesamtschuld hinsichtlich der erwähnten Umsatzsteuern 1992 und 1993 (insgesamt ca 100.000 S). Er sei in den Jahren 1992 und 1993 in der Gesellschaft nach bürgerlichem Recht mit der Monta... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erhob zu 13 Cg 81/01s des HG Wien Klage gegen die Generali Allgemeine Versicherungs AG auf Zahlung von ATS 98,650.948,72 sA. Zuvor hatte er (zu 19 N 6/01x des HG Wien) einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe gestellt. Der Verfahrenshilfeantrag wurde mit Beschluss des HG Wien vom 23. August 2001 abgewiesen; ein dagegen erhobener Rekurs blieb ohne Erfolg. Daraufhin zog der Beschwerdeführer die Klage wieder zurück. Betreffend die ihm mit ... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;GEG §9 Abs2;
Rechtssatz: Ein Nachlass von Abgabenschuldigkeiten kommt dann nicht in Frage, wenn die finanzielle Situation des Abgabenschuldners so schlecht ist, dass die Gewährung des Nachlasses keinen Sanierungseffekt hätte (Hinweis E 4. Oktober 1995, 93/15/0131). European Case Law Identifi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;BAO §237 Abs1;
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt Unbilligkeit der Einhebung im Allgemeinen voraus, dass die Einhebung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen stünde, die sich aus der Einziehung für den Abgabenpflichtigen ergeben. Die Unbilligkeit der Einhebung einer ... mehr lesen...