1 Mit Schriftsatz vom 29. Juni 2007 beantragte die Revisionswerberin, Abgabenschuldigkeiten (Umsatzsteuer 2004 und 2005) in Höhe von insgesamt 34.410 EUR durch Abschreibung nachzusehen. Die Beträge resultierten aus unrichtiger Rechnungslegung von einer in Deutschland ansässigen Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (C GbR). Im Zuge einer Außenprüfung sei festgestellt worden, dass die C GbR durch Mehrwertsteuerausweis unrichtig Rechnung gelegt hätte. Dies habe dazu geführt, dass de... mehr lesen...
Bei der beschwerdeführenden GmbH erfolgte im Jahr 2001 eine Lohnsteuerprüfung betreffend die Jahre 1996 bis 2000. Der Prüfer stellte fest, dass bei der Berechnung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen sowie des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag die Bezüge des Geschäftsführers der beschwerdeführenden Partei (RS, welcher zu 50% an der beschwerdeführenden Partei beteiligt sei), nicht in die Bemessungsgrundlage einbezogen worden seien. Arbeitslöhne seien auch ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Kopie des angefochtenen Bescheides ergibt sich Folgendes: Der Beschwerdeführer beantragte mit schriftlicher Eingabe vom 11. Jänner 2010 die Nachsicht seiner Steuerverbindlichkeiten in Höhe von 78.531,92 EUR gemäß § 236 BAO. Der Beschwerdeführer führte begründend aus, durch die Einhebung dieser Abgaben (Einkommensteuer 2007 und 2008) sei seine eigene Existenz und die seiner nahen Angehörigen gefährdet. Er verfüge über keine Barmittel, um d... mehr lesen...
Beim beschwerdeführenden Sportverein (in der Folge: Beschwerdeführer) wurde eine Betriebsprüfung hinsichtlich der Jahre 1998 bis 2002 durchgeführt. Dem Ergebnis der Betriebsprüfung folgend nahm das Finanzamt die Verfahren hinsichtlich Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer der Jahre 1998 bis 2002 wieder auf und erließ neue - unangefochten in Rechtskraft erwachsene - Sachbescheide, mit denen Umsatzsteuer in Höhe von EUR 18.593,17 und Körperschaftsteuer in Höhe von EUR 18.452,45 vorgeschri... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Gemäß § 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach Lage des Falles unbillig wäre. Die Unbilligkeit der Abgabenei... mehr lesen...
Im Zuge einer Lohnsteuerprüfung betreffend die Jahre 1994 bis 1999 wurden der Beschwerdeführerin Dienstgeberbeiträge für ihre im Ausland tätigen Dienstnehmer vorgeschrieben. Über die dagegen erhobene Berufung entschied die belangte Behörde mit Berufungsentscheidung vom 10. Jänner 2006, RV/0383-L/04, indem sie die Vorschreibung von Dienstgeberbeitrag auf den Betrag von 163.611,69 EUR reduzierte und somit insoweit bestätigte, als die Dienstnehmer der Beschwerdeführerin im EU-/EWR-Raum t... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §236 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/14/0091 E 8. September 1992 VwSlg 6707 F/1992 RS 2 Stammrechtssatz Unrichtige Auskünfte im Einzelfall können Treu und Glauben verletzen und eine Unbilligkeit nach Lage des Falles und die Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten zur Folge haben (Hinweis E 27.... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer hat einen Antrag gestellt, einen Abgabenbetrag in Höhe von 69.511,91 EUR, der aus einem Nachforderungsbetrag an Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 1999 bis 2002 resultiere, gemäß § 236 BAO nachzusehen. Diesen Antrag habe der Beschwerdeführer nach den Ausführungen im angefochtenen Bescheid damit begründet, dass er für zwei Kinder sor... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/15/0033 E 10. Mai 2001 RS 2 Stammrechtssatz Persönliche Unbilligkeit liegt dann vor, wenn gerade die Einhebung der Abgaben die Existenz des Abgabepflichtigen oder seiner Familie gefährdet oder die Abstattung mit außergewöhnlichen Schwierigkeiten (so insb einer Vermögensverschleuderung) verbunden wäre. D... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Die von der belangten Behörde im angefochtenen Bescheid angenommene Uneinbringlichkeit der Abgabenschuld wird in der Beschwerde nicht bestritten (vielmehr in dem mit der Beschwerde verbundenen Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ebenfalls darauf hingewiesen, dass eine Einbringlichkeit der verfahrensgegenständlichen... mehr lesen...
Nach dem Inhalt der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid wies das Finanzamt ein vom Beschwerdeführer eingebrachtes Nachsichtsansuchen betreffend Aussetzungszinsen in Höhe von S 379.638,-- und Nebengebühren (Pfändungsgebühren und Säumniszuschläge) in Höhe von S 124.132,-- mit der Begründung: ab, dass die vorgebrachten Argumente nicht geeignet seien, eine Unbilligkeit unter Beweis zu stellen. Durch die Vorgangsweise der Abgabenbehörde sei keineswegs ein beträchtl... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §217;BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Hinsichtlich der Säumniszuschläge im Sinne des § 217 BAO ist eine sachliche Unbilligkeit nicht anzunehmen, weil ein Säumniszuschlag eine objektive Rechtsfolge der verspäteten Entrichtung einer Abgabe darstellt (Hinweis E 22. März 1995, 94/13/0264). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/13/0073 E 17. Oktober 2001 RS 1
(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Die in § 236 Abs 1 BAO bezogene Unbilligkeit kann entweder persönlich oder sachlich bedingt sein. Eine persönlich bedingte Unbilligkeit liegt im Besonderen dann vor, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlagen des Nachs... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/14/0315 E 30. Juli 2002 RS 1 Stammrechtssatz Eine sachliche Unbilligkeit ist anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als aus persönlichen Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und, vergliche... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs9;BAO §236 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/15/0031 E 20. Jänner 2000 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Dass die Einhebung von Aussetzungszinsen im Hinblick darauf, dass diese Zinsen durch den vom Abgabepflichtigen eingebrachten Antrag auf Aussetzung der Einhebung strittiger Abgaben ausgelöst wurden, nicht sachlich unbillig... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs9;BAO §236 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/13/0065 E 16. Oktober 2002 RS 3 Stammrechtssatz Vor dem Hintergrund, dass es in der Ingerenz des Abgabepflichtigen liegt, das Entstehen der Aussetzungszinsen in gegebenenfalls beträchtlicher Höhe durch Entrichtung der ausgesetzten Abgaben zu verhindern, kann auch eine allfällig lange Dauer ... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 29. Juni 2004 ersuchte der Beschwerdeführer, den von ihm mit rd. EUR 380.000,-- ("exkl. Aussetzungszinsen etc.") bezifferten Abgabenrückstand dergestalt nachzusehen, dass lediglich ein Pauschalbetrag von EUR 75.000,-- zu entrichten sei. Hiezu brachte der Beschwerdeführer vor, dass er im 49. Lebensjahr stehe und seit Abschluss seines Medizinstudiums am Institut für Medizinische Chemie - derzeit als außerordentlicher Universitätsprofessor - tätig sei. Sein Nettogehalt in... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/14/0315 E 30. Juli 2002 RS 3 Stammrechtssatz Bei der Entscheidung über ein Nachsichtsansuchen ist stets die Sachlage im Zeitpunkt der Bescheiderlassung zu berücksichtigen (Hinweis E 25. Juni 1990, 89/15/0088) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWG... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/14/0284 E 2. Juli 2002 RS 2 Stammrechtssatz Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt Unbilligkeit der Einhebung im Allgemeinen voraus, dass die Einhebung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen stünde, die sich aus der Einziehung für den Abgabenpfli... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 22. August 1997 schrieb das Hauptzollamt Wien dem Beschwerdeführer Eingangsabgaben in der Höhe von S 53.600,-- zuzüglich Säumniszuschlag in der Höhe von S 1.072,-- zur Zahlung vor. Er habe im April 1993 einen in Deutschland zugelassenen Pkw im formlosen Vormerkverkehr von Deutschland nach Österreich gebracht hatte, obwohl er seinen gewöhnlichen Wohnsitz im Zollgebiet gehabt habe. Mit Schreiben vom 13. November 1998 beantragte der Beschwerdeführer, ihm diese Zolls... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: BAO §236 Abs1;ZollG 1988 §183 Abs1;
Rechtssatz: Die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung kann grundsätzlich nicht damit begründet werden, dass die Abgabenvorschreibung zu Unrecht erfolgt sei. Vielmehr muss die behauptete Unbilligkeit in Umständen liegen, die die Entrichtung der Abgabe selbst betreffen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 22. Februar ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: BAO §236 Abs1;ZollG 1988 §183 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/16/0341 E 23. Oktober 2002 RS 3
(hier nur erster, zweiter und dritter Satz) Stammrechtssatz Eine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung liegt vor, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag der Beschwerdeführerin, die Rückzahlung eines Betrages von EUR 32.571,96 gemäß § 236 BAO ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachzusehen, abgewiesen. In der Begründung: führte die belangte Behörde aus, mit dem in Rechtskraft erwachsenen Bescheid des Finanzamtes vom 14. August 2002 sei die Beschwerdeführerin zur Rückzahlung von EUR 32.571,96 an zu viel bezogener Familienbeihilfe verpflichtet worden. Mit dem am ... mehr lesen...
Der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides kann Folgendes entnommen werden: Der Beschwerdeführer hat mit Eingabe vom 18. November 2003 beantragt, die Einkommensteuernachzahlung aus der Veranlagung des Jahres 2002 in Höhe von 8.753,68 EUR nachzusehen. In diesem Jahr sei es zwangsläufig zur Betriebsaufgabe gekommen, welche ausschließlich durch willkürliche Handlungsweisen der Justizbehörden verursacht worden wäre. Er sei bis zum "Entzu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 236 BAO bietet keine Handhabe dafür, dem Abgabepflichtigen Schäden auszugleichen, die ihm im Rahmen seiner betrieblichen Tätigkeit zugefügt wurden oder die auf Gesetzesbestimmungen zurückzuführen sind, welche mit der Abgabenerhebung selbst in keinem Zusammenhang stehen. European Case ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/14/0144 E 22. Februar 2000 RS 1 Stammrechtssatz Die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach Lage des Falles ist tatbestandsmäßige Voraussetzung für die im § 236 BAO vorgesehene Ermessensentscheidung. Verneint die Abgabenbehörde die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung zu Recht, so ist für eine Ermesse... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §236 Abs1;BAO §236 Abs2;
Rechtssatz: Nach § 236 Abs. 2 BAO findet der erste Absatz dieser Vorschrift auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. In einem solchen Fall ist kein strengerer Maßstab als bei der Nachsicht noch nicht entrichteter Abgaben anzulegen. Aufgabe des Antragstellers auf Erteilung d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. etwa die Erkenntnisse vom 27. April 2000, 99/15/0161, und vom 10. Mai 2001, 2001/15/0033) ist persönliche Unbilligkeit u.a. dann nicht gegeben, wenn die finanzielle Situation des Abgabenschuldners so schlecht ist, dass auch die Gewährung der beantragten Nachsicht nicht d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Eine "sachliche" Unbilligkeit ist anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als aus "persönlichen" Gründen, ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit ähnlichen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff ko... mehr lesen...
Mit dem zitierten Bescheid wies die belangte Behörde im Instanzenzug den Antrag des Beschwerdeführers auf Abgabennachsicht im Wesentlichen mit folgender Begründung: ab: Der Beschwerdeführer sei (außerehelicher) Sohn des Peter B, der im Alter von 39 Jahren durch einen Unfall plötzlich verstorben sei. Peter B habe wenige Jahre vorher ein Unternehmen eröffnet. Der Beschwerdeführer habe eine bedingte Erbserklärung abgegeben. Die Aktiven hätten EUR 47.773,52, die Passiven EUR 38.873,25... mehr lesen...