RS Vwgh 2004/1/29 2002/15/0002

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Veröffentlicht am 29.01.2004
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/14/0065 E 21. Juni 1994 RS 4

Stammrechtssatz

Ein Nachsichtsverfahren ersetzt nicht ein Rechtsmittelverfahren gegen den Abgabenbescheid, sodaß für eine Bewilligung der Nachsicht die inhaltliche Richtigkeit des Abgabenbescheides grundsätzlich nicht von Bedeutung ist (Hinweis: E 8.3.1994, 91/14/0079).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002150002.X03

Im RIS seit

01.03.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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