Index
L34003 Abgabenordnung NiederösterreichNorm
BAO §236 Abs1;Rechtssatz
Das Vorliegen einer allfälligen "Unbilligkeit" kann nicht schon im Verfahren zur Abgabenfestsetzung, sondern erst in dem über Antrag einzuleitenden Nachsichtsverfahren geltend gemacht werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002170353.X02Im RIS seit
02.05.2003