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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/14/0103 E 20. Jänner 1987 RS 1Stammrechtssatz
Die Abgabennachsicht ist nicht das geeignete Mittel, um möglichen, aber unterbliebenen Einwänden gegen Sachbescheide zum Durchbruch zu verhelfen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002150002.X02Im RIS seit
01.03.2004