RS Vwgh 2004/1/29 2002/15/0002

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Veröffentlicht am 29.01.2004
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/14/0103 E 20. Jänner 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Die Abgabennachsicht ist nicht das geeignete Mittel, um möglichen, aber unterbliebenen Einwänden gegen Sachbescheide zum Durchbruch zu verhelfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002150002.X02

Im RIS seit

01.03.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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