RS Vwgh 2003/12/16 2003/15/0099

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Veröffentlicht am 16.12.2003
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;
BAO §236 Abs2;

Rechtssatz

Persönliche Unbilligkeit ergibt sich aus der allgemeinen wirtschaftlichen Situation eines Antragstellers, einem wirtschaftlichen Missverhältnis zwischen der Einhebung der Abgabe und den beim Abgabepflichtigen entstehenden Nachteilen (Hinweis E 9. Juli 1997, 95/13/0243).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003150099.X03

Im RIS seit

26.01.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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