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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236 Abs1;Rechtssatz
Persönliche Unbilligkeit ergibt sich aus der allgemeinen wirtschaftlichen Situation eines Antragstellers, einem wirtschaftlichen Missverhältnis zwischen der Einhebung der Abgabe und den beim Abgabepflichtigen entstehenden Nachteilen (Hinweis E 9. Juli 1997, 95/13/0243).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2003150099.X03Im RIS seit
26.01.2004