RS Vwgh 2003/7/1 2001/13/0215

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Veröffentlicht am 01.07.2003
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;
BAO §237 Abs1;
LAO Wr 1962 §182 Abs1;
LAO Wr 1962 §183 Abs1;

Rechtssatz

Während für die Nachsicht (§ 182 Abs. 1 Wr LAO) das Vorliegen der maßgeblichen Voraussetzungen bei allen Mitschuldnern gefordert wird, genügt es für eine Maßnahme nach § 183 Abs. 1 Wr LAO, wenn die Billigkeitsgründe lediglich in der Person des antragstellenden Gesamtschuldners gelegen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001130215.X01

Im RIS seit

28.07.2003

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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