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27/04 Sonstige RechtspflegeNorm
BAO §236 Abs1;Rechtssatz
Ein Nachlass von Abgabenschuldigkeiten kommt dann nicht in Frage, wenn die finanzielle Situation des Abgabenschuldners so schlecht ist, dass die Gewährung des Nachlasses keinen Sanierungseffekt hätte (Hinweis E 4. Oktober 1995, 93/15/0131).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002160194.X01Im RIS seit
30.04.2003