Mit Anbringen vom 8. Jänner 1991 ersuchte der Beschwerdeführer um Nachsicht des ihm mit Bescheid des Finanzamtes vom 20. Dezember 1990 wegen verspäteter Entrichtung der am 10. Dezember 1990 fälligen Rate der Einkommensteuervorauszahlung vorgeschriebenen Säumniszuschlages von S 13.402,--. Sein steuerlicher Vertreter habe die Lastschriftanzeige mit der Vorschreibung des 4. Quartales für die Einkommensteuervorauszahlung 1990 an seine berufliche Adresse weitergeleitet; durch eine Unachtsa... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §217 Abs1;BAO §236 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
92/13/0255 E 24. April 1996
Rechtssatz: Weder der Mangel eines Verschuldens an der verspäteten Abgabenentrichtung noch die durch den Säumniszuschlag rechnerisch bewirkte hohe "Verzinsung" des geschuldeten Abgabenbetrages bei kurzer Verzugsdauer begründen eine sachliche... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 22. November 1990 schrieb das Finanzamt der beschwerdeführenden GmbH einen Säumniszuschlag in Höhe von S 100,-- vor, weil Vermögensteuer für das Jahr 1989 im Ausmaß von S 5.000,-- nicht termingerecht entrichtet worden war. Die Beschwerdeführerin erhob Berufung. Weder aus den Ausführungen im Spruch: noch aus den Ausführungen in der
Begründung: des bekämpften Bescheides gehe hervor, von welcher Grundlage die Festsetzung des Säumniszuschlages erfolgt sei. Die für die V... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §217 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1991130124.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Bescheid vom 4. August 1989 wurde ein Zahlungserleichterungsansuchen des Beschwerdeführers betreffend einen Abgabenrückstand von S 1,132.958,-- abgewiesen. Da innerhalb der gesetzlichen Nachfrist von zwei Wochen keine Zahlung erfolgte, setzte das Finanzamt mit Bescheid vom 8. September 1989 Säumniszuschläge von insgesamt S 22.659,-- fest. Dieser Betrag entfiel laut Kontoauszug auf nachstehende Abgaben: Abgabenart Jahr Betrag Fälligkeitstag Säumniszuschlag Einkommensteuer... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §217 Abs1;BAO §221a Abs2;BAO §254;
Rechtssatz: Durch eine Berufung gegen die vermeintlich unrichtige Abgabenfestsetzung wird, da dem Rechtsmittel gemäß § 254 BAO keine aufschiebende Wirkung zukommt, der Eintritt der Säumniszuschlagspflicht nicht verhindert. Erst eine spätere Beseitigung oder Herabsetzung der zuschlagsbelasteten Abgabenschuld im Rechts... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §217 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/17 90/15/0028 1 Stammrechtssatz Die Säumniszuschlagspflicht setzt nicht den Bestand einer sachlich richtigen Abgabenschuld, sondern nur einer formellen Abgabenzahlungsschuld voraus. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:19901300... mehr lesen...
Mit Nebengebührenbescheid vom 9. März 1990 setzte das Finanzamt gegenüber dem Beschwerdeführer gemäß § 217 Abs 1 BAO einen Säumniszuschlag von 134 S wegen Nichtentrichtung der Umsatzsteuer für das Jahr 1988 von 6.694 S, spätestens fällig am 10. Februar 1989, fest. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer Berufung, in der er unter Hinweis auf den Erlaß des Bundesministers für Finanzen vom 26. August 1985, 05 2401/17-IV/5/85, (in der Folge: Erlaß) die Aufhebung des Säumniszu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §217 Abs1;BAO §221 Abs2;UStG 1972 §21;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1991150106.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hatte die am 10. Juni 1986 fällige Umsatzsteuer-Vorauszahlung in der Höhe von S 3,042.548,-- nicht termingerecht geleistet. Ein Ansuchen um Zahlungserleichterung hatte ihr steuerlicher Vertreter am 4. Juni 1986 (und somit im Sinne des § 218 Abs. 1 erster Halbsatz BAO in der damals in Geltung stehenden Fassung - um einen Tag - verspätet) zur Post gegeben. Das Finanzamt setzte mit Bescheid vom 9. Juli 1986 Säumniszuschlag in Höhe von S 60.850,-- fest. Die ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §217 Abs1;BAO §219;BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Der Säumniszuschlag entspricht bei kurzer Dauer des Verzuges einer höheren "Verzinsung" des geschuldeten Abgabenbetrages als bei längerer Dauer. Dies stellt sich als Auswirkung der allgemeinen Rechtslage dar und vermag daher keine Unbilligkeit zu begründen. European Case Law Identif... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §217 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/15/0102 E 11. September 1989 RS 3 Stammrechtssatz Die Bestimmung des § 217 Abs 1 BAO berücksichtigt nicht die
Gründe: , aus welchen im Einzelfall eine Abgabe nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet worden ist. Schlagworte Säumniszuschlag Euro... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §217 Abs1;BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Die Einhebung eines Säumniszuschlages erscheint nicht schon deshalb unbillig, weil den Abgabenschuldner an der verspäteten Entrichtung der Abgabe bzw der verspäteten Postaufgabe eines Ansuchens um Zahlungserleichterung kein Verschulden trifft und das Verschulden seiner Angestellten, seines steuerlichen Vertreters b... mehr lesen...
Im Zusammenhang mit der Errichtung einer Kunsteisbahn hat die beschwerdeführende Stadtgemeinde für das Jahr 1990 S 2,127.110,60 und für die Monate Jänner und Februar 1991 S 720.265,06 als Vorsteuerbeträge beim Finanzamt geltend gemacht. Vom Finanzamt wurden diese Beträge zunächst dem Abgabenkonto der Beschwerdeführerin gutgeschrieben. Im Zuge einer Betriebsprüfung wurde festgestellt, daß die Kunsteisbahn nicht von der Beschwerdeführerin errichtet wurde. Vielmehr war zur Errichtung und... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §210;BAO §217 Abs1;KStG 1966 §2 Abs1;KStG 1988 §2 Abs1;UStG 1972 §12;UStG 1972 §2 Abs1;UStG 1972 §2 Abs3;UStG 1972 §21 Abs3;UStG 1972 §21 Abs5;
Rechtssatz: Für den Eintritt der Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages ist Grundvoraussetzung, daß überhaupt eine Verpflichtung zur... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin machte für das vierte Kalendervierteljahr 1984 eine Investitionsprämie in Höhe von S 23,810.797,-- geltend. Nach Durchführung einer Betriebsprüfung wurde mit Bescheid vom 22. April 1988 ein Investitionsprämienbetrag von S 22,811.608,-- zurückgefordert. Als Fälligkeitstag war in diesem Bescheid der 28. März 1988 angegeben. Der (vorgedruckte) Satz "Der Nachzahlungsbetrag war bereits fällig" war gestrichen. Mit Bescheid vom 22. April 1988 schrieb das Finanzamt ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht53 Wirtschaftsförderung
Norm: BAO §210 Abs4;BAO §217 Abs1;InvestPrämG §9;
Rechtssatz: Aus dem Umstand, daß in der - eine bloße, der Rechtskraft nicht fähige Mitteilung darstellenden - Lastschriftanzeige eine Nachfrist von einem Monat ab Bekanntgabe des Rückforderungsbescheides eingeräumt worden ist, kann der Abgabepflichtige keine Rechte ableiten. ... mehr lesen...
Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren über die Rechtmäßigkeit der Vorschreibung eines Säumniszuschlages. Dem angefochtenen Bescheid liegt im wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde: Mit Bescheid vom 8. September 1986 wurde der beschwerdeführenden GmbH für das Jahr 1984 Gewerbesteuer im Ausmaß von S 245.738,-- vorgeschrieben. Diese Steuer überstieg die geleisteten Gewerbesteuervorauszahlungen für das Jahr 1984 um S 143.738,-- und führte daher zu einer entsprechenden ... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §217 Abs1;KO §46 Abs1 Z2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 426; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/15/0009 E 22. April 1985 VwSlg 5994 F/1985 RS 2 Stammrechtssatz Die Frage, ob Vorschriften der Konkursordnung der Anwendung der Bestimmung des § 217 Abs 1 BAO entgegenstehen, ist insofern zu bejahen, als die Konkurs... mehr lesen...
Index: 23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AusgleichsO §53 Abs1;BAO §217 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 426;
Rechtssatz: Ist eine Abgabenschuld jenen Verbindlichkeiten zuzurechnen, von denen der Schuldner durch den rechtskräftig bestätigten Ausgleich gemäß § 53 Abs 1 AusgleichsO befreit wird, so treten die Vorschriften der Bundesa... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AusgleichsO §23 Abs1 Z2;AusgleichsO §46 Abs2;BAO §217 Abs1;BAO §4 Abs1;BAO §4 Abs2 litb;KO §46 Abs1 Z2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 426;
Rechtssatz: Der Zeitpunkt des Entstehens der Abgabenschuld (hier: Gewerbesteuerschuld) gemäß § 4 BAO ist gleichzusetzen mit dem Zeitpun... mehr lesen...
Mit Bescheiden vom 28. August 1989 forderte das Finanzamt von der Beschwerdeführerin Umsatzsteuerbeträge für die Jahre 1983 bis 1987 nach, die (was zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens unstrittig ist) am 10. Februar 1984, 11. Februar 1985, 12. Februar 1986, 10. Februar 1987 und 10. Februar 1988 fällig geworden waren. Gemäß § 210 Abs. 4 BAO wurden der Beschwerdeführerin Nachfristen bis 4. Oktober 1989 gesetzt. Mit Bescheid vom 8. Dezember 1989 setzte das Finanz... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §217 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 410;
Rechtssatz: Die Säumniszuschlagspflicht setzt nicht den Bestand einer sachlich richtigen Abgabenschuld, sondern nur einer formellen Abgabenzahlungsschuld voraus. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990150028.X01 ... mehr lesen...
Gegenüber der E GmbH & Co KG (im folgenden nur noch als "KG" bezeichnet) wurde wegen verspäteter Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung für November 1983 ein Säumniszuschlag in Höhe von S 44.409,-- festgesetzt. Für diesen Säumniszuschlag zog das Finanzamt den Beschwerdeführer zur Haftung heran. Der Beschwerdeführer erhob gegen die Festsetzung des Säumniszuschlages Berufung. Die belangte Behörde gab der Berufung mit dem angefochtenen Bescheid keine Folge. Weder sei die Abgabe sp... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §211 Abs1 litg;BAO §213 Abs1;BAO §217 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 91; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/15/0133 E 17. April 1989 RS 1 Stammrechtssatz Ein Guthaben entsteht für den Abgabepflichtigen erst dann, wenn auf seinem Steuerkonto die Summe aller Gutschriften die Summe aller Lastschriften übersteigt (Hinweis E 20.... mehr lesen...
Durch das am 23. Dezember 1987 an der Gerichtstafel des Konkursgerichtes angeschlagene Konkursedikt wurde über das Vermögen der V-GmbH der Konkurs eröffnet; zum Masseverwalter wurde der Beschwerdeführer bestellt. Die Umsatzsteuer für August 1988 sowie der Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe für September 1988 wurden zum jeweiligen Fälligkeitsstichtag nicht entrichtet. Das Finanzamt setzte deshalb einen Säumniszuschlag fest. Fristgerecht erhob der Beschw... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §217 Abs1;KO §46 Abs1 Z2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 327;
Rechtssatz: AusfzF der Befriedigung von Masseforderungen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989130092.X01 Im RIS seit 21.02.1990 mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §210 Abs1;BAO §217 Abs1;KO §124 Abs1;KO §46 Abs1 Z2;KO §47 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 327;
Rechtssatz: Durch die Rangordnung des § 47 Abs 2 KO werden die Fälligkeit der Masseforderung und das Gebot, sie zu begleichen, nicht berührt. European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §217 Abs1;BAO §220;BAO §254;BAO §3 Abs1;BAO §3 Abs2 litd;BAO §4 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 338; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/14/0029 E 26. September 1985 RS 6 Stammrechtssatz Die Säumniszuschlagspflicht setzt nicht den Bestand einer sachlichen Abgabenschuldigkeit, sondern nur den einer formellen Abgabenzahlungssch... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §217 Abs1;BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 96;
Rechtssatz: Der Schluß, bereits der Eintritt der Verpflichtung zur Entrichtung des Säumniszuschlages schließe eine Unbilligkeit in sich, ist unrichtig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988150102.X04 ... mehr lesen...