RS Vwgh 1994/11/9 92/13/0256

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Veröffentlicht am 09.11.1994
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §217 Abs1;
BAO §236 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 92/13/0255 E 24. April 1996

Rechtssatz

Weder der Mangel eines Verschuldens an der verspäteten Abgabenentrichtung noch die durch den Säumniszuschlag rechnerisch bewirkte hohe "Verzinsung" des geschuldeten Abgabenbetrages bei kurzer Verzugsdauer begründen eine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung (Hinweis E 19.10.1992, 91/15/0017).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992130256.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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