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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §217 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 92/13/0255 E 24. April 1996Rechtssatz
Weder der Mangel eines Verschuldens an der verspäteten Abgabenentrichtung noch die durch den Säumniszuschlag rechnerisch bewirkte hohe "Verzinsung" des geschuldeten Abgabenbetrages bei kurzer Verzugsdauer begründen eine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung (Hinweis E 19.10.1992, 91/15/0017).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992130256.X01Im RIS seit
20.11.2000