RS Vwgh 1992/9/4 92/13/0136

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Veröffentlicht am 04.09.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §210;
BAO §217 Abs1;
KStG 1966 §2 Abs1;
KStG 1988 §2 Abs1;
UStG 1972 §12;
UStG 1972 §2 Abs1;
UStG 1972 §2 Abs3;
UStG 1972 §21 Abs3;
UStG 1972 §21 Abs5;

Rechtssatz

Für den Eintritt der Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages ist Grundvoraussetzung, daß überhaupt eine Verpflichtung zur Entrichtung einer Abgabe besteht (Hinweis E 20.6.1988, 87/15/0146). Werden in Umsatzsteuervoranmeldungen Vorsteuerbeträge geltend gemacht, obwohl kein Betrieb gewerblicher Art vorliegt, fehlt es - mangels Unternehmereigenschaft und daran anküpfender Verpflichtung zur Entrichtung von Umsatzsteuer - an der grundsätzlichen Voraussetzung für die Entrichtung eines Säumniszuschlages.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992130136.X01

Im RIS seit

04.09.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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