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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §217 Abs1;Rechtssatz
Die Einhebung eines Säumniszuschlages erscheint nicht schon deshalb unbillig, weil den Abgabenschuldner an der verspäteten Entrichtung der Abgabe bzw der verspäteten Postaufgabe eines Ansuchens um Zahlungserleichterung kein Verschulden trifft und das Verschulden seiner Angestellten, seines steuerlichen Vertreters bzw der Angestellten seines steuerlichen Vertreters gering war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991150017.X05Im RIS seit
19.10.1992