RS Vwgh 1992/10/19 91/15/0017

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Veröffentlicht am 19.10.1992
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §217 Abs1;
BAO §219;
BAO §236 Abs1;

Rechtssatz

Der Säumniszuschlag entspricht bei kurzer Dauer des Verzuges einer höheren "Verzinsung" des geschuldeten Abgabenbetrages als bei längerer Dauer. Dies stellt sich als Auswirkung der allgemeinen Rechtslage dar und vermag daher keine Unbilligkeit zu begründen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991150017.X06

Im RIS seit

19.10.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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