RS Vwgh 1991/10/9 90/13/0019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.10.1991
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
53 Wirtschaftsförderung

Norm

BAO §210 Abs4;
BAO §217 Abs1;
InvestPrämG §9;

Rechtssatz

Aus dem Umstand, daß in der - eine bloße, der Rechtskraft nicht fähige Mitteilung darstellenden - Lastschriftanzeige eine Nachfrist von einem Monat ab Bekanntgabe des Rückforderungsbescheides eingeräumt worden ist, kann der Abgabepflichtige keine Rechte ableiten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990130019.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten