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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §217 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/15/0102 E 11. September 1989 RS 3Stammrechtssatz
Die Bestimmung des § 217 Abs 1 BAO berücksichtigt nicht die Gründe, aus welchen im Einzelfall eine Abgabe nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet worden ist.
Schlagworte
SäumniszuschlagEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991150017.X04Im RIS seit
19.10.1992