RS Vwgh 1992/10/19 91/15/0017

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Veröffentlicht am 19.10.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §217 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/15/0102 E 11. September 1989 RS 3

Stammrechtssatz

Die Bestimmung des § 217 Abs 1 BAO berücksichtigt nicht die Gründe, aus welchen im Einzelfall eine Abgabe nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet worden ist.

Schlagworte

Säumniszuschlag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991150017.X04

Im RIS seit

19.10.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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