RS Vwgh 1999/1/26 98/14/0154

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Veröffentlicht am 26.01.1999
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §216;
BAO §77 Abs2;

Rechtssatz

Auch der Haftungspflichtige ist zur Stellung eines Antrages nach § 216 BAO legitimiert, weil gem § 77 Abs 2 BAO die für den Abgabenpflichtigen getroffenen Anordnungen, soweit nicht anderes bestimmt ist, sinngemäß für die kraft abgabenrechtlicher Vorschriften persönlich für die Abgabe Haftenden gelten (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar, § 216 Tz 5).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998140154.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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