RS Vwgh 1997/4/10 94/15/0188

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Veröffentlicht am 10.04.1997
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §216;
BAO §224 Abs1;
BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;

Rechtssatz

Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Haftenden und der Abgabenbehörde darüber, ob und inwieweit eine Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung eines bestimmten Tilgungstatbestandes erloschen ist, sind nicht im Haftungsverfahren, sondern in einem durch einen Antrag auf Erlassung eines Abrechnungsbescheides gem § 216 BAO ausgelösten Verfahren zu entscheiden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1994150188.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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