RS Vwgh 1998/1/29 96/15/0042

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Veröffentlicht am 29.01.1998
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §216;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 96/15/0105 E 24. Juni 1999

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/11/12 96/16/0285 2

Stammrechtssatz

Mit dem Abrechnungsbescheid wird darüber entschieden, ob aufgrund der Verrechnung eine bestimmte Verpflichtung erloschen, wirksam getilgt, gezahlt, aufgerechnet, überrechnet oder umgebucht, erlassen (abgeschrieben) oder verjährt zu gelten hat, also vor allem rechnungsmäßig richtig vollzogen ist, was sich im Bereich des tatsächlichen Zahlungsverkehrs ereignet hat. Die Begründung der Zahlungsverpflichtung ist hingegen nicht Gegenstand des Abrechnungsbescheides, sie wird vorausgesetzt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996150042.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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