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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §216;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/17/0062 E 15. April 1988 VwSlg 6308 F/1988 RS 1Stammrechtssatz
Im Verfahren über einen Antrag auf Abrechnungsbescheid darf nicht mehr die Rechtmäßigkeit einer Abgabenfestsetzung geprüft werden. Das Abrechnungsbescheidverfahren hat sich vielmehr lediglich damit zu befassen, ob die Anlastungen der Abgabenfestsetzung und die entsprechenden Gutschriften in der
kassenmäßigen Gebarung ihren richtigen Ausdruck gefunden haben. Die Bestimmungen über den Abrechnungsbescheid dürfen und können daher nicht dazu dienen, das Ergebnis rechtskräftiger Abgabenfestsetzungen durch Nachholung von Vorbringen, deren rechtszeitige Geltendmachung versäumt worden war, zu umgehen. Dies gilt auch für den Fall eines Haftungsbescheides.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997140160.X03Im RIS seit
19.02.2002Zuletzt aktualisiert am
04.03.2010