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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §216;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 96/15/0105 E 24. Juni 1999Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1997/11/12 96/16/0285 1Stammrechtssatz
Die Berechtigung, einen Abrechnungsbescheid zu verlangen, geht über den engen Wortlaut des § 216 BAO hinaus. Es geht hiebei vielmehr um die Klärung umstrittener abgabenbehördlicher Gebarungsakte schlechthin und nicht nur um das Erlöschen einer Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung. Es kann also auch die Prüfung und die Darlegung der Ergebnisse verlangt werden, ob die rechnungsmäßige Anlastung der Abgabenfestsetzung (nicht aber die Abgabenfestsetzung selbst) und die entsprechenden Gutschriften bei verminderten Festsetzungen kassenmäßig ihren richtigen Ausdruck gefunden haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996150042.X03Im RIS seit
20.11.2000