RS Vwgh 1998/1/29 96/15/0042

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Veröffentlicht am 29.01.1998
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §216;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 96/15/0105 E 24. Juni 1999

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/11/12 96/16/0285 1

Stammrechtssatz

Die Berechtigung, einen Abrechnungsbescheid zu verlangen, geht über den engen Wortlaut des § 216 BAO hinaus. Es geht hiebei vielmehr um die Klärung umstrittener abgabenbehördlicher Gebarungsakte schlechthin und nicht nur um das Erlöschen einer Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung. Es kann also auch die Prüfung und die Darlegung der Ergebnisse verlangt werden, ob die rechnungsmäßige Anlastung der Abgabenfestsetzung (nicht aber die Abgabenfestsetzung selbst) und die entsprechenden Gutschriften bei verminderten Festsetzungen kassenmäßig ihren richtigen Ausdruck gefunden haben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996150042.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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