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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §215 Abs4;Rechtssatz
Ein vom gegenständlichen Verfahren nicht umfasstes, wenngleich vor der Entscheidung der Rechtsmittelbehörde über den ursprünglichen Antrag neu entstandenes Guthaben kann nur auf Grund eines neuerlichen Antrages gemäß § 239 BAO zu einer Rückzahlung führen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998150062.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
22.11.2018