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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §215 Abs4;Rechtssatz
Hat sich nach einer gemäß § 239 BAO erfolgten Stellung eines Rückzahlungsantrages das im Zeitpunkt der Antragstellung vorhandene Guthaben iSd § 239 Abs 2 BAO bis zu der Entscheidung des Finanzamtes auf Null reduziert und hat die zwischen Antragstellung und Entscheidung des Finanzamtes vorgenommene Berichtigung gemäß § 16 Abs 3 UStG 1994 für die Umsatzsteuer zu einer das Guthaben übersteigenden Zahllast des AbgPfl geführt, so haben die Behörden diese Zahllast bei Beurteilung des Rückzahlungsantrages zu berücksichtigen (Hinweis E 23.6.1992, 87/14/0172).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998150062.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
22.11.2018