Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §211 Abs1 litg;BAO §214 Abs4;BAO §215;BAO §221a Abs3;
Rechtssatz: § 214 Abs 4 BAO bezieht sich lediglich auf GutSCHRIFTEN (Zahlungen und sonstige Gutschriften), wobei zwischen Guthaben und Gutschriften insofern zu unterscheiden ist, als ein Guthaben dann entsteht, wenn die Summe aller Gutschriften die Summe aller Lastschriften übersteigt. Schon darau... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §211 Abs1 litg;BAO §214 Abs4;BAO §214;BAO §215;
Rechtssatz: § 214 BAO enthält in seiner Gesamtheit ausschließlich Regeln betreffend die zusammengefaßte Verbuchung von Abgabenschuldigkeiten und Gutschriften (Zahlungen und sonstige Gutschriften) EINES Abgabepflichtigen auf EINEM Abgabenkonto. § 214 Abs 4 BAO bezieht sich dementsprechend nur auf Verrech... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis zum Jahr 1988 Gebrauchtwagenhändler, wobei er seinen Gewinn gemäß § 4 Abs 1 EStG 1972 ermittelte. In der Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1982 bis 1986 machte der Beschwerdeführer die aus den Jahren 1980 und 1982 stammenden Verluste gemäß § 18 Abs 1 Z 4 EStG 1972 geltend. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid verweigerte die belangte Behörde den Abzug der geltend gemachten Beträge mit der Begründung: , di... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer waren seit 7. Oktober 1988 Geschäftsführer der B-GmbH (in der Folge: GmbH) mit jeweils selbständiger Vertretungsbefugnis. Am 19. Jänner 1989 wurde der Konkurs über das Vermögen der GmbH eröffnet. Am 10. Oktober 1990 wurde der Konkurs nach Verteilung des Massevermögens aufgehoben. Mit den im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheiden wurden die Beschwerdeführer jeweils für Abgabenschulden der GmbH von 91.988 S als Haftungspflichtige in Anspruch genom... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB;BAO;MRK;StGG;VwGG §28 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/12 91/14/0018 5 (hier nur wahllose Aufzählung von Bestimmungen der MRK, des StGG, des ABGB und der BAO) Stammr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB;BAO;MRK;VwGG §28 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/14/0126 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/12 91/14/0018 5 (hier nur wahllose Aufz... mehr lesen...
Über das Vermögen der im Spruch: dieses Erkenntnisses genannten Gemeinschuldnerin wurde mit Beschluß des Landesgerichtes vom 22. Juni 1990 der Konkurs eröffnet und der Beschwerdeführer zum Masseverwalter bestellt. Mit Bescheiden vom 19. Juli 1990 und 1. Oktober 1990 setzte das Finanzamt für die Jahre 1988 und 1989 die Umsatzsteuer fest, wobei sich insgesamt eine Gutschrift von 516.700 S ergab. Beide Bescheide sind in Rechtskraft erwachsen. In der Folge beantragte der Beschwerdeführer d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215;BAO §216;BAO §239 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/14/0086 E 8. Oktober 1985 RS 1 Stammrechtssatz Guthaben iSd § 239 Abs 1 BAO ist das Ergebnis der Gebarung auf dem Abgabenkonto. Ein Streit über die Richtigkeit der Gebarung auf dem Konto ist nur im Verfahren zur Erlassung eines Abrechnungsbescheides (§ 216 BAO) auszutragen (Hinweis E 26.... mehr lesen...
Die U-GmbH (in der Folge: GmbH) wurde laut Notariatsakt vom 28. September 1981 in die im Spruch: dieses Erkenntnisses genannte Beschwerdeführerin (KG) unter Anwendung der Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes (in der Folge: UmwG) und der des Strukturverbesserungsgesetzes (in der Folge: StruktVG) umgewandelt. Die entsprechende Eintragung in das Handelsregister (Firmenbuch) erfolgte am 19. Oktober 1981. Anläßlich einer im Jahr 1983 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung ergab sich ein... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht53 Wirtschaftsförderung
Norm: BAO §19 Abs1;BAO §215;StruktVG 1969 §6 Abs3;UmwG 1954 §5 Abs1;
Rechtssatz: Ergehen Bescheide, aufgrund deren ein Guthaben entstanden ist, an eine durch die Registrierung der Umwandlung erloschene GmbH, so erzielen sie keine Rechtswirkung. Gemäß § 19 Abs 1 BAO können solche Bescheide nur mehr gegenüber dem Rechtsnac... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §19 Abs1;BAO §215;
Rechtssatz: Der Verbuchung eines Guthabens auf dem Abgabenkonto einer erloschenen GmbH kommt keine Rechtswirkung zu, weil die bloße Verbuchung lediglich deklarativen Charakter hat. Das Finanzamt hat eine der Rechtslage nicht entsprechende Buchung von Amts wegen richtig zu stellen (Hinweis E 17.9.1990, 90/14/0038; E 1.7.1992, 91/13/0... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1392;BAO §19 Abs1;BAO §213;BAO §214;BAO §215;EO §294;
Rechtssatz: Vorgenommene bzw gewollte Verfügungen, wie Zession und Pfändung, können sich nur auf materiell rechtswirskam entstandene Guthaben beziehen. Zu Unrecht auf dem Abgabenkonto ausgewiesene Beträge können nicht Gegensta... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs 2 VwGG unter anderem davon abhängig, daß nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für die Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteiles aus einer Verpflichtung zu einer Geldleistung ist von den Beschwerdeführern durch ZIFFERNMÄßIGE ANGABEN über ihre Wirtschaftsverhältnisse zu konkretisieren (vgl den in der Sammlung der Entscheidungen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für das Jahr 1985 - Die bloße Behauptung, der Fremdenverkehr sei stark rückgängig und hätten die letzten beiden schneearmen Winter, aber auch die Saisonen 1990/91 sowie 1991/92 beträchtliche Verluste nach sich gezogen, sowi... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Ein (in der Folge als N bezeichneter) gemeinnütziger Bauträger im Sinne des § 4 GrEStG 1955 (in der Folge: GrEStG) hatte auf Grund des Kaufvertrages vom (2./)3. Dezember 1980 von einem Landwirt das Eigentum an einer bestimmten unbebauten Liegenschaft in Niederösterreich erworben und in der betreffenden gemäß § 18 GrEStG dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (in der Folge: FA) erstatteten Ab... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;KO §110 Abs3;KO §46;KO §66;
Rechtssatz: Anhängige steuerrechtliche Verfahren werden durch die Konkurseröffnung nicht unterbrochen (Hinweis OGH 21.1.1959, 6 Ob 343/58; E 11.1.1957, 2041, 2042/54). Das Konkursgericht hat zu entscheiden, ob eine Abgabenforderung eine Masseforderung ist oder nicht. Der vom Abgabenpflichtigen als krypti... mehr lesen...
Am 15. Februar 1989 langte beim Zollamt Wien folgendes, mit 9. Februar 1989 datiertes Ansuchen der beschwerdeführenden Aktiengesellschaft ein: "Das Zollamt Schwechat hat uns für Jänner 1989 Eingangsabgaben in der Höhe von öS 352,560.618,60 vorgeschrieben. In der Beilage übersenden wir Ihnen die Kopie unseres Antrages an das Finanzamt für Körperschaften auf Überrechnung von öS 336,988.599,19 unseres dort bestehenden Guthabens zur teilweisen Abdeckung unserer Eingangsabgabenverpflichtun... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §213 Abs1;BAO §214 Abs1;BAO §215;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/16/0068 91/16/0067
Rechtssatz: Der Begriff "Guthaben" ist ein Begriff der Abgabenverrechnung, der zum Ausdruck bringt, daß auf ein und demselben Abgabenkonto des Abgabepflichtigen ... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 14. Juni 1984 trug der Bürgermeister der beschwerdeführenden Marktgemeinde dem Mitbeteiligten gemäß §§ 3 und 5 des Kanalisationsgesetzes, Vorarlberger LGBl. Nr. 33/1976 (im folgenden: Vlbg KanalG 1976), und dem § 3 der Kanalordnung der Marktgemeinde Lustenau vom 21. Dezember 1976 auf, die Bauwerke und befestigen Flächen auf dem Grundstück nn1, KG L, binnen drei Monaten nach Rechtskraft des Bescheides, getrennt nach Regenwasser (Niederschlagswässer) und Schmutzwas... mehr lesen...
Index: L34008 Abgabenordnung Vorarlberg10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AbgVG Vlbg 1984;AVG §42 Abs1;BAO;B-VG Art119a Abs5;
Rechtssatz: Dem Gemeindeaufsichtsrecht ist im Zusammenhalt mit dem Abgabenverfahrensrecht eine Präklusion von Einwendungen fremd. Schlagworte Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgab... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde der Antragsteller im Instanzenzug zur abgabenrechtlichen Haftung für Getränke- und Vergnügungssteuerschuldigkeiten einer ehemaligen Pächterin herangezogen. Diesen Bescheid bekämpfte der Antragsteller zunächst mit Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof, der jedoch mit Beschluß vom 30. Juli 1991, B 985/90-8, die Behandlung der Beschwerde abgelehnt und sie dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten hat... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Stattgebung - Haftung für Abgabenschuldigkeiten - Daß im Falle der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung die Gefahr einer endgültigen Uneinbringlichkeit des noch aushaftenden Teiles des Haftungsbetrages bestünde, hat die belangte Behörde in ihrer Stellungnahme nicht behauptet; zwingende öffentlic... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Zurückweisung - Umsatzsteuer 1986, Einkommensteuer 1983 bis 1986 und Verspätungszuschlag - Mit der neuerlichen Antragstellung übersieht der ASt, daß auch ein Beschluß über einen Antrag nach § 30 Abs 2 VwGG die Wirkung einer rechtskräftigen Entscheidung hat, das heißt, daß bei unveränderter Sach- u... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Stattgebung - Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie Einheitswert des Betriebsvermögens - Für sich allein begründet das öffentliche Anliegen an der Einhebung von Abgaben noch kein zwingendes öffentliches Interesse iSd § 30 Abs 2 VwGG. Ein solches zwingendes Interesse wäre anhand ... mehr lesen...
Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren über die Rechtmäßigkeit der Vorschreibung eines Säumniszuschlages in Höhe von S 104,-- betreffend eine zum Fälligkeitstag nicht entrichtete Einkommensteuerschuld für das Jahr 1971 in Höhe von S 5.222,--. Der Beschwerdeführer bestreitet das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für die Vorschreibung eines Säumniszuschlages im wesentlichen mit dem Argument, daß im Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1971 (Berufungsentscheidung v... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §214;BAO §215;BAO §217;EStG 1972 §46 Abs2;EStG 1972 §46 Abs3; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 214;
Rechtssatz: Während im § 46 Abs 3 EStG 1972 mit dem Begriff "Gutschrift" jener Betrag bezeichnet wird, um den "die Einkommensteuerschuld kleiner ist als die Summe der Beträge, die nach Abs 1 anzure... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;VwGG §30 Abs2 idF 1976/316; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2680/80 B VS 25. Februar 1981 VwSlg 10381 A/1981 RS 2 Stammrechtssatz Betrifft der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung einen Bescheid, mit dem der Beschwerdeführer zu Geldleistungen verpflichtet wurde, so genügt der Antragsteller dem nach § 30 Abs 2 ... mehr lesen...
Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Feldkirch vom 8. April 1987 wurde der betreibenden Partei Republik Österreich gegen den Beschwerdeführer als Verpflichteten zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderungen von S 1,533.218,-- die Exekution mittels zwangsweiser Pfandrechtsbegründung durch bücherliche Einverleibung des Simultanpfandrechts auf zwei näher genannten Liegenschaften bzw. Liegenschaftsanteilen bewilligt. Die Eintragung wurde am 21. April 1987 vollzogen. Mit Zahlungsauft... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;KO §156 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1991, 318;
AnwBl 12/1990, S 722;
Rechtssatz: Das Recht bzw die Pflicht der Abgabenbehörde, Abgabenansprüche im Abgabenfestsetzungsverfahren bescheidmäßig geltend zu machen, wird durch einen Zwangsausgleich nicht berührt (Hinweis E 7.2.1990, 89/13/0085). ... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;KO §156 Abs5; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1991, 318;
AnwBl 12/1990, S 722;
Rechtssatz: Das in § 156 Abs 5 KO erwähnte " Wiederaufleben " der Forderung (hier: des Leistungsgebotes) setzt voraus, daß letzteres bereits in der Vergangenheit durch Erlassung eines Abgabenbescheides entstanden war(Hinweis E 7.2.1990, 89/1... mehr lesen...