Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23;EStG 1972 §22 Abs1 Z3;EStG 1972 §23 Z2;
Rechtssatz: Es ist schlüssig, wenn die Abgabenbehörde annimmt, daß zusätzlich zu dem der Abgabenpflichtigen im Gesellschaftsvertrag zugesprochenen, unter Bedachtnahme auf deren Verläßlichkeit und Genauigkeit von der Abgabenbehörde als angemessen erac... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/10/18 95/13/0176 2 Stammrechtssatz Verträge zwischen nahen Angehörigen finden unbeschadet ihrer zivilrechtlichen Wirksamkeit für den Bereich des Abgabenrechtes grundsätzlich nur Anerkennung, wenn sie nach außen ausreichend in Erscheinung treten, einen eindeutigen und klaren Inhalt ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 31. Juli 1990 wurde dem Beschwerdeführer für die Zeit vom 31. Dezember 1988 bis 28. Februar 1990 eine Vergnügungssteuer im Betrag von S 1.762.963,-- für die bei Publikumstanzveranstaltungen aus dem Eintrittsgeld erzielten Erlöse, für die Zeit vom 15. Dezember 1988 bis 28. Februar 1990 eine Vergnügungssteuer im Betrag von S 844.832,-- für die anläßlich der durchgeführten Publikumstanzveranstaltungen verabreichte Konsumation und für die Ze... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;LAO Wr 1962 §19 Abs1;VergnügungssteuerG Wr 1987 §15 Abs1;
Rechtssatz: Ist der Eintritt für alle Besucher außer für Klubkartenbesitzer von der Lösung eines "Getränkebons" abhängig gemacht worden, so muß bei der im Abgabenrecht gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise... mehr lesen...
Die Erstbeschwerdeführerin ist die Komplementär-GmbH der zweitbeschwerdeführenden GmbH & Co KG und an dieser mit einer Einlage von S 10.000,-- (Anteil 1/21stel der Gesamteinlagen oder rd 4,7 %) beteiligt. Kommanditisten sind die S AG (Einlage S 160.000,--, das sind 16/21stel der Gesamteinlagen oder rd 76,3 %) sowie die natürlichen Personen JS und HS (Einlage je S 20.000,--, das sind je 2/21stel der Gesamteinlagen oder rd 9,5 %). Am Stammkapital der Erstbeschwerdeführerin in Höhe v... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs2;
Rechtssatz: Im Rahmen eines Fremdvergleichs, somit unter Berücksichtigung des von den Interessen der Kommanditisten verschiedenen eigenen Interesses einer allein mit ihrem ganzen Vermögen voll haftenden und mit einer Kapitaleinlage an der KG beteiligten Komplementär-GmbH, muß bei der Gewinnzuweisung ein deren Leistungen entsprec... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs2;
Rechtssatz: Eine Vereinbarung zwischen durch eine Nahebeziehung (hier Beteiligung an einer GmbH & Co KG) verbundenen Vertragspartnern hält einem Fremdvergleich nicht stand, wenn sie die Annahme voraussetzt, daß sich eine wirtschaftlich vernünftig agierende Person mit einer Kapitaleinlage an einer mit Gewinnabsicht zu betreib... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs2;
Rechtssatz: Bei nicht durch eine Nahebeziehung verbundenen Vertragspartnern kann üblicherweise davon ausgegangen werden, daß das freie Spiel des Markts gewährleistet ist, somit jede Vereinbarung nur auf betrieblichen Gründen beruht und bei Gesellschaften die vereinbarte Gewinnverteilung dem Beitrag des Gesellschafters zur Erreic... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §23 Z2;
Rechtssatz: Die Kriterien für die steuerliche Anerkennung von Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen sind auch bei gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen von Bedeutung (Hinweis E 6.5.1980, 1372, 1345/79; E 5.2.1992, 89/13/0111), weil diese Verflechtungen einen besonderen Einfluß auf ... mehr lesen...
Nach dem Inhalt der Beschwerde und dem ihr in Kopie angeschlossenen angefochtenen Bescheid hatte die Gattin des Beschwerdeführers für das auf ihren Familiennamen mit dem Zusatz "& Co" lautende Einzelunternehmen (in der Folge T & Co) am 1. Jänner 1985 mit dem Beschwerdeführer eine "Arbeitsvereinbarung für Vertreter" abgeschlossen, wonach der Beschwerdeführer als Handelsvertreter beschäftigt und verpflichtet worden sei, alle mit dieser Verwendung verbundenen Dienste zu verrichte... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23;
Rechtssatz: Verträge zwischen nahen Angehörigen finden unbeschadet ihrer zivilrechtlichen Wirksamkeit für den Bereich des Abgabenrechtes grundsätzlich nur Anerkennung, wenn sie nach außen ausreichend in Erscheinung treten, einen eindeutigen und klaren Inhalt haben und auch unter Fremden so abgeschlossen worden wären. Dies vor... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3;EStG 1988 §23;UStG 1972 §2 Abs1;
Rechtssatz: Zurechnungssubjekt von Einkünften ist derjenige, der die Möglichkeit besitzt, die sich ihm bietenden Marktchancen auszunützen, Leistungen zu erbringen oder zu verweigern. Maßgeblich ist die tatsächlich... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid geht der folgende entscheidungswesentliche Sachverhalt hervor: Der Beschwerdeführer nahm im Jahr 1992 als Filialleiter einer Bank wissentlich eine große Anzahl gestohlener, falscher oder durch sonstige strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen erlangter Travellerschecks zur Einlösung entgegen, wobei er einen Betrag von S 6,744.290,-- tatsächlich ausbezahlte und sich im Einvernehmen mit den Mittätern dafür eine 10 %ige "Provision"... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §23 Abs2;
Rechtssatz: Rechtswidrigkeit und Strafbarkeit sind nicht negative (die Besteuerung ausschließende) Tatbestandsmerkmale der Abgabenvorschriften und daher im Bereich der wirtschaftlichen Betrachtungsweise prinzipiell unbedeutsam (Hinweis: Stoll, BAO-Kommentar, 272). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Gemeindevorstandes der mitbeteiligten Partei vom 21. April 1992 wurde gegenüber der "W-Ges.m.b.H. & Co KG", die Getränke- und Speiseeissteuer für den Bemessungszeitraum 1. Oktober 1986 bis 30. September 1991 mit S 1,226.253,-- (davon restliche Getränke- und Speiseeissteuer S 28.957,--) festgesetzt; gleichzeitig wurde ein Säumniszuschlag in Höhe von S 579,-- vorgeschrieben. In der Begründung: dieses Bescheides heißt es im wesentlic... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung TirolL37017 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;Getränke- und SpeiseeissteuerG Tir §2 Abs4;Getränke- und SpeiseeissteuerG Tir §3 Abs1;LAO Tir 1984 §19 Abs1;
Rechtssatz: Der gebotene innere (kausale) Zusammenhang der wechselseitigen Leistungen, die eine Entgeltbeziehung iSd § 3 Abs 1 Tir Getränke- und SpeiseeissteuerG ken... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung TirolL37017 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;Getränke- und SpeiseeissteuerG Tir §2 Abs4;Getränke- und SpeiseeissteuerG Tir §3 Abs1;LAO Tir 1984 §19 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Für den Begriff der Engeltlichkeit nach § 3 Abs 1 Tir Getränke- und SpeiseeissteuerG ist entscheidend, ob - und zw... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der Berufungskommission in Abgabensachen der Landeshauptstadt Innbruck vom 19. Dezember 1991 wurden dem Beschwerdeführer und A "für die Errichtung einer Reihenhausanlage im Anwesen S-Straße 32 l-n" eine Gehsteigabgabe auf Grund der Bestimmungen des Gesetzes vom 25. November 1968 über die Erhebung einer Abgabe für die erstmalige Herstellung zeitgemäßer Gehsteige für die Landeshauptstadt Innsbruck, LGBl. Nr. 23/1969, (im folgende... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der Berufungskommission in Abgabensachen der Landeshauptstadt Innbruck vom 19. Dezember 1991 wurden der Beschwerdeführerin und P "für die Errichtung einer Reihenhausanlage im Anwesen S-Straße 32 l-n" eine Gehsteigabgabe auf Grund der Bestimmungen des Gesetzes vom 25. November 1968 über die Erhebung einer Abgabe für die erstmalige Herstellung zeitgemäßer Gehsteige für die Landeshauptstadt Innsbruck, LGBl. Nr. 23/1969, (im folgen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der Berufungskommission in Abgabensachen der Landeshauptstadt Innbruck vom 19. Dezember 1991 wurden dem Beschwerdeführer und A "für die Errichtung einer Reihenhausanlage im Anwesen S-Straße 32 l-n" ein Erschließungsbeitrag gemäß § 19 Tiroler Bauordnung (TBO) in der Höhe von S 166.032,-- vorgeschrieben. In der Begründung: dieses Bescheides heißt es (u.a.), daß die X-Gesellschaft m.b.H. mit Bescheid des Stadtmagistrates Innsbr... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der Berufungskommission in Abgabensachen der Landeshauptstadt Innsbruck vom 19. Dezember 1991 wurden der Beschwerdeführerin und P "für die Errichtung einer Reihenhausanlage im Anwesen S-Straße 32 l-n" ein Erschließungsbeitrag gemäß § 19 Tiroler Bauordnung (TBO) in der Höhe von S 166.032,-- vorgeschrieben. In der Begründung: dieses Bescheides heißt es (u.a.), daß die X-Gesellschaft m.b.H. mit Bescheid des Stadtmagistrates Inn... mehr lesen...
Rechtssatz: Der in § 19 Tir BauO 1989 gebrauchte Begriff "Eigentümer" bildet einen geradezu typischen Beispielsfall für eine gesetzestechnische Anknüpfung und zwar an den Begriff des "Eigentümers" iSd Baurechts und damit des bürgerlichen Rechts (Hinweis E 14.2.1986, 84/17/0164). Für eine nicht rechtliche, sondern wirtschaftliche Betrachtungsweise des Begriffes "Eigentümer" ist somit kein Raum. Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung TirolL37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82007 Bauordnung Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §354;BAO §21 Abs1;BauO Tir 1989 §19;GehsteigabgabeG Innsbruck §2 Abs1;LAO Tir 1984 §19 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/07/21 92/17/0266 3
(hier "Eig... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung TirolL37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82007 Bauordnung Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §6;BAO §21 Abs1;BAO §21 Abs2;BauO Tir 1989 §12 Abs2;BauO Tir 1989 §19 Abs1;LAO Tir 1984 §19;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/07 93/13/0009 1
(hier Ausf... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung TirolL37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82007 Bauordnung Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §354;BAO §21 Abs1;BauO Tir 1989 §19;GehsteigabgabeG Innsbruck §2 Abs1;LAO Tir 1984 §19 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/07/21 92/17/0266 3
(hier "Eig... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung TirolL37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82007 Bauordnung Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §354;ABGB §6;BAO §21 Abs1;BAO §21 Abs2;BauO Tir 1989 §12 Abs2;BauO Tir 1989 §19 Abs1;GehsteigabgabeG Innsbruck §2 Abs1;LAO Tir 1984 §19;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS w... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung TirolL37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82007 Bauordnung Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §354;BAO §21 Abs1;BauO Tir 1989 §19;LAO Tir 1984 §19 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/07/21 92/17/0266 3 Stammrechtssatz Der in... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung TirolL37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82007 Bauordnung Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §354;ABGB §6;BAO §21 Abs1;BAO §21 Abs2;BauO Tir 1989 §12 Abs2;BauO Tir 1989 §19 Abs1;LAO Tir 1984 §19;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie E 1994/12/07 93/13/0009 1
(hier... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung TirolL37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82007 Bauordnung Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §354;ABGB §6;BAO §21 Abs1;BAO §21 Abs2;BauO Tir 1989 §12 Abs2;BauO Tir 1989 §19 Abs1;GehsteigabgabeG Innsbruck §2 Abs1;LAO Tir 1984 §19;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS w... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug erlassenen Bescheid wurden gegenüber dem Beschwerdeführer Einkommen- und Gewerbesteuer für das Jahr 1986 festgesetzt. Die belangte Behörde ging von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer und dessen Ehegattin seien je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft in D. gewesen. Dort habe der Beschwerdeführer bis 30. April 1986 eine Tabaktrafik betrieben. Mit Wirkung vom 1. Mai 1986 habe er das Unternehmen seiner Ehegattin "gegen Fortführung de... mehr lesen...