RS Vwgh 1995/10/24 92/14/0020

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Veröffentlicht am 24.10.1995
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §21 Abs1;
BAO §22 Abs2;

Rechtssatz

Im Rahmen eines Fremdvergleichs, somit unter Berücksichtigung des von den Interessen der Kommanditisten verschiedenen eigenen Interesses einer allein mit ihrem ganzen Vermögen voll haftenden und mit einer Kapitaleinlage an der KG beteiligten Komplementär-GmbH, muß bei der Gewinnzuweisung ein deren Leistungen entsprechendes Äquivalent angenommen werden.

Schlagworte

Weiterleitungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992140020.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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