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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21 Abs1;Rechtssatz
Im Rahmen eines Fremdvergleichs, somit unter Berücksichtigung des von den Interessen der Kommanditisten verschiedenen eigenen Interesses einer allein mit ihrem ganzen Vermögen voll haftenden und mit einer Kapitaleinlage an der KG beteiligten Komplementär-GmbH, muß bei der Gewinnzuweisung ein deren Leistungen entsprechendes Äquivalent angenommen werden.
Schlagworte
WeiterleitungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992140020.X04Im RIS seit
20.11.2000