Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §6 Z9;
Rechtssatz: Wird ein überschuldeter Betrieb lediglich gegen Schuldübernahme übertragen, so stellen nur die übernommenen Schulden den Veräußerungserlös dar. Es entsteht ein Veräußerungsgewinn in Höhe des "Negativkapitals" (Schuch-Quantschnigg, ESt-HB, § 24 Tz 69 mwH).... mehr lesen...
Mit einer als "Ergänzungsurkunde" bezeichneten Urkunde vom 8. September 1992 traf die Beschwerdeführerin mit einer namentlich bezeichneten Gemeinschaft von Grundeigentümern folgende Vereinbarung: "I. Mit Dienstbarkeitsvertrag vom 16.8.1965 wurde auf den Gpn. 1813/1, 2812, 4304 und 2813/3 in der KG. M in Osttirol Land der T die Dienstbarkeit der Verlegung und des Betriebes einer Mineralölfernleitung eingeräumt. Dieser Dienstbarkeitsvertrag enthält alle... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §914;BAO §21 Abs1;GebG 1957 §19 Abs2;GebG 1957 §33;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/16/0104
Rechtssatz: Selbst wenn ein einheitlicher Vertrag vers... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid des Magistrats der Stadt Wien vom 16. September 1992 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 6 Abs. 3 und 5 Wiener Vergnügungssteuergesetz 1987 - VGSG für das Halten eines Spielapparates und eines Musikautomaten näher bezeichneter Typen "im Betrieb der A-Handelsges.m.b.H. Wien 7, N-Gasse" während des Zeitraumes März 1991 bis Juni 1992 Vergnügungssteuer vorgeschrieben und gleichzeitig ein Verspätungszuschlag und ein Säumniszuschlag auferlegt. Über Berufung des Beschwer... mehr lesen...
1.1. Die Beschwerdeführerin betreibt die industrielle Herstellung von Automaten und den Handel mit Automaten. Im Zuge ihrer Geschäftstätigkeit veräußerte sie einen Spielautomaten der Type Admiral Mega Step Casino, durch dessen Betätigung ein Gewinn in Geld erzielt werden kann, an die H-Ges.m.b.H. in Wien unter Eigentumsvorbehalt. Der Apparat wurde von der H-Ges.m.b.H. ab 6. Februar 1992 aufgestellt; im Juli 1992 gelangte dem Magistrat zur Kenntnis, daß der Apparat nicht mehr gehalten ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;LAO Wr 1962 §19 Abs1;VergnügungssteuerG Wr 1987 §13 Abs1 idF 1988/040; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/23 93/17/0109 1 Stammrechtssatz Die gemäß § 21 Abs 1 BAO bzw § 19 Wr LAO anzustellende wirtschaftliche Betrachtungsweise ist nach übereinstimmender Leh... mehr lesen...
Rechtssatz: Die gemäß § 21 Abs 1 BAO bzw § 19 Wr LAO anzustellende wirtschaftliche Betrachtungsweise ist nach übereinstimmender Lehre und Rechtsprechung nur insoweit anzuwenden, als der Tatbestand selbst nicht die rechtliche Betrachtungsweise erfordert (Hinweis E 19.5.1988, 87/16/0162). Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;LAO Wr 1962 §19;VergnügungssteuerG Wr 1987 §1 Abs1 Z3;VergnügungssteuerG Wr 1987 §13 Abs1 idF 1988/040;
Rechtssatz: Wie sich aus der Entstehungsgeschichte des § 13 Abs 1 Wr VergnügungssteuerG 1987 idF 1988/040, mit welchem der Landesgesetzgeber offensichtlich Schwierigk... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;LAO Wr 1962 §19 Abs1;VergnügungssteuerG Wr 1987 §13 Abs1 idF 1988/040;VwRallg;
Rechtssatz: Bei der Auslegung von Abgabentatbeständen ist zunächst zu ermitteln, in welcher Weise der Gesetzgeber den Tatbestand formuliert hat. Diese Auslegung... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 4. Juni 1991 setzte der Magistrat der mitbeteiligten Landeshauptstadt Linz gegenüber der beschwerdeführenden Partei gemäß den §§ 1, 2, 4, 6 und 7 der Getränkesteuerordnung der Stadt Linz in der geltenden Fassung die Getränkesteuer für den Zeitraum vom 1. September 1988 bis 31. Dezember 1990 in Höhe von S 9.358,-- fest; gleichzeitig wurden gemäß §§ 162 bis 165 Oö LAO ein Säumniszuschlag in der Höhe von S 374,-- sowie gemäß § 104 Oö LAO ein Verspätungszuschlag von ... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung OberösterreichL37014 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Oberösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;GdGetränkesteuerG OÖ §1;GdGetränkesteuerG OÖ §2 Abs2;GetränkesteuerO Linz 1950 §1;GetränkesteuerO Linz 1950 §2 Abs2;LAO OÖ 1984 §19 Abs1;
Rechtssatz: Liegt eine Verknüpfung zwischen der Zimmerbereitstellung und der damit von der beschwerdeführenden Partei ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt eine Autospenglerei. Der Gewinn des Betriebes wird durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt. Im Jahre 1990 wurde in seinem Unternehmen eine abgabenbehördliche Prüfung hinsichtlich der Veranlagungsjahre 1983 bis 1987 durchgeführt. Das Finanzamt folgte den Prüfungsfeststellungen und erließ - nach Wiederaufnahme des Verfahrens - Bescheide über Umsatzsteuer 1983 bis 1987, Einkommen- und Gewerbesteuer 1983 bis 1987 sowie über den Einheitswert des Betriebsver... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23 Abs1;BAO §25;EStG 1972 §25;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §47 Abs3;
Rechtssatz: Bei der steuerlichen Beurteilung von Dienstverhältnissen zwischen nahen Angehörigen stellen Kollektivverträge nur einen Anhaltspunkt dar, maßgeblich ist vielmehr die Entlohnung, die unter Fremden üblich ist (Hinwe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §23 Abs1;BAO §25;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §47 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/15 89/14/0155 1 Stammrechtssatz Dienstverhältnisse zwischen nahen Angehörigen - auch wenn sie zivilrechtlich gültig abgeschlossen worden sind - können steuerlich nur insoweit anerkannt werden, als ei... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH, zu deren Unternehmensgegenstand laut Gesellschaftsvertrag im Streitjahr außer dem Erwerb, der Vermietung, der Verpachtung und dem Verleasen von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Unternehmungen und Vermögenswerten jeder Art, der Verwaltung von Grundstücken, Baulichkeiten und sonstigen Vermögenswerten auch die Ausübung des Handelsgewerbes nach § 103 Abs 1 lit. b Z. 25 GewO 1973, insbesondere der Handel mit Produkten für den Bau- und Hausbedarf, sowi... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §10 Abs2 Z1 idF 1982/570;VwRallg;
Rechtssatz: Aus dem Gebot wirtschaftlicher Betrachtungsweise (§ 21 Abs 1 BAO) ist schon deshalb für die Auslegung des Begriffes Betriebsgegenstand iSd § 10 Abs 2 Z 1 letzter Satz EStG 1972 idF 1982/570 nichts zu gewinnen, weil die ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde mit dem Wohnsitz in Y. Er und seine Ehegattin unterhielten in den Streitjahren je eine getrennte sowie in den Jahren 1982 und 1983 eine in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gemeinschaftlich betriebene zahnärztliche Ordination (siehe Seite 6 der vorliegenden Beschwerde und die zur hg. Beschwerdezahl 93/15/0019 vorgelegten Verwaltungsakten). Außerdem unterhielten der Beschwerdeführer und seine Ehe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21 Abs1;BAO §23 Abs1;BAO §25; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0218 E 15. Juni 1988 RS 2 Stammrechtssatz Die vom VwGH für die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen aufgestellten Kriterien haben ihre Bedeutung ausschließlich im Rahmen der Beweiswürdigung. Sie kommen daher nur in Fällen zum Tragen, in dene... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine - zur Zeit der Erlassung des angefochtenen Bescheides mit dem Ingenieurkammergesetz, BGBl. Nr. 71/1969, eingerichtete - Körperschaft öffentlichen Rechtes. § 27 dieses Gesetzes sieht vor, daß als gemeinsame Wohlfahrtseinrichtungen für die Ziviltechniker und deren Hinterbliebene ein Versorgungsfonds und ein Sterbekassenfonds zu errichten und zu betreiben sind, welche keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen, sondern zweckgebundene Sondervermögen der Bun... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz95/06 Ziviltechniker
Norm: ABGB §6;ASVG §31 Abs1;BAO §21 Abs1;BAO §21 Abs2;IngKG §27;UStG 1972 §2 Abs4 Z1;UStG 1972 §6 Z6;
Rechtssatz: Wenn sich der Gesetzgeber der gesetzestechnischen Methode der rechtlichen Anknüpfung bedient, die darin besteht, d... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz95/06 Ziviltechniker
Norm: ABGB §6;ASVG §31 Abs1;BAO §21 Abs1;BAO §21 Abs2;IngKG §27;UStG 1972 §2 Abs4 Z1;UStG 1972 §6 Z6;
Rechtssatz: Der in den Bestimmungen des § 2 Abs 4 Z 1 und § 6 Z 6 UStG 1972 gebrauchte Begriff "Träger der Sozialversicherung"... mehr lesen...
Der Zweitbeschwerdeführer (JK) war als Bilanzbuchhalter Dienstnehmer in einer Steuerberatungskanzlei. Mit 30. Juni 1986 trat er krankheitsbedingt in den vorzeitigen Ruhestand und bezog sodann eine Berufsunfähigkeitspension. Seit 1971 war er zusätzlich als selbständiger Versicherungsvertreter tätig. Nach seinen Erklärungen betrugen die Provisionseinnahmen ab 1985: 1985 S 134.639,85 1986 S 95.852,61 1987 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §24;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §2 Abs3;EStG 1988 §23 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/06 90/14/0141 2 Stammrechtssatz Für die Zurechnung von Einkünften ist entscheidend, ob die betreffende Person über die Einkunftsquelle verfügt, sie also wirtschaftlich über diese ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hat im Streitjahr Ausgaben für die Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück bestritten, das grundbücherlich ihrem Verlobten und Lebensgefährten zugeschrieben ist. Die baubehördliche Bewilligung war über deren Ansuchen dem Lebensgefährten und der Beschwerdeführerin erteilt worden. Die Beschwerdeführerin behauptete im Abgabenverfahren, zu Baubeginn sei zwischen ihr und ihrem Lebensgefährten vereinbart worden, daß sie durch die Bauführung nach Maßgabe ihrer B... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21 Abs1;BAO §23 Abs1;BAO §25; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0218 E 15. Juni 1988 RS 2 Stammrechtssatz Die vom VwGH für die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen aufgestellten Kriterien haben ihre Bedeutung ausschließlich im Rahmen der Beweiswürdigung. Sie kommen daher nur in Fällen zum Tragen, in dene... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;BAO §25;EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litb;
Rechtssatz: Die Schenkung eines Miteigentumsanteiles an einem Grundstück durch einen Lebensgefährten bzw Verlobten an seinen Partner ist zwischen Angehörigen nicht unüblich (Hinweis: E 21.12.1988, 86/14/0173, ÖStZB 1990, 324), ebensowenig die V... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die mit Kaufvertrag vom 2. Februar 1984 die bebaute Liegenschaft EZ. 140 KG. B um S 2,7 Mio (Gebäudewert: S 2,3931 Mio) unter Inanspruchnahme eines Bankkredites von S 3 Mio erworben hatte, erklärte in ihren Einkommensteuererklärungen für die Jahre 1984 bis 1990 jeweils Verluste aus Vermietung und Verpachtung, und zwar für 1984: S 48.368,--, für 1985: S 119.554,--, für 1986: S 116.154,--, für 1987: S 152.317,--, für 1988: S 157.634,--, für das Streitjahr 1989: S... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167;BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23;EStG 1988 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0218 E 15. Juni 1988 RS 2 Stammrechtssatz Die vom VwGH für die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen aufgestellten Kriterien haben ihre Bedeutung ausschließlich im Rahmen der Beweiswürdigung. Sie ... mehr lesen...
Das Finanzamt nahm das Verfahren von Amts wegen auf Grund von Feststellungen im abgabenbehördlichen Prüfungsbericht wieder auf. Danach sei die 1983 vereinbarte stille Beteiligung einer GmbH, an der wieder der Beschwerdeführer, seine Ehegattin und deren beiden Söhne zu je einem Viertel beteiligt waren, am Einzelunternehmen des Beschwerdeführers steuerlich einerseits wegen der ungewöhnlich hohen Gewinnbeteiligung nicht anzuerkennen (Fremdvergleich), andererseits deshalb, weil dem wesent... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;BAO §25;
Rechtssatz: Beim Fremdvergleich wegen Angehörigeneigenschaft handelt es sich um eine von Tatsachen abhängige Prüfung und nicht allein um rechtliche Beurteilung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994140024.X02 Im RIS ... mehr lesen...