RS Vwgh 1995/10/18 95/13/0176

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Veröffentlicht am 18.10.1995
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §21 Abs1;
EStG 1988 §2 Abs2;
EStG 1988 §2 Abs3;
EStG 1988 §23;
UStG 1972 §2 Abs1;

Rechtssatz

Zurechnungssubjekt von Einkünften ist derjenige, der die Möglichkeit besitzt, die sich ihm bietenden Marktchancen auszunützen, Leistungen zu erbringen oder zu verweigern. Maßgeblich ist die tatsächliche, nach außen in Erscheinung tretende Gestaltung der Dinge. Die rechtliche Gestaltung der Dinge ist nur maßgebend, wenn sich in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nichts anderes ergibt (Hinweis E 29.5.1990, 90/14/0002). Wichtigstes Merkmal für die zur Unternehmereigenschaft iSd Umsatzsteuerrechtes notwendige Selbständigkeit ist die Tragung des Unternehmerrisikos.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995130176.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

10.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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