RS Vwgh 1995/10/24 92/14/0020

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Veröffentlicht am 24.10.1995
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §21 Abs1;
EStG 1972 §23 Z2;

Rechtssatz

Die Kriterien für die steuerliche Anerkennung von Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen sind auch bei gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen von Bedeutung (Hinweis E 6.5.1980, 1372, 1345/79; E 5.2.1992, 89/13/0111), weil diese Verflechtungen einen besonderen Einfluß auf die Vertragsgestaltung und damit auch auf die Gewinnverteilung innerhalb des gesellschaftsrechtlichen Geflechts ermöglichen (Hinweis Kastner-Stoll, Die GmbH & Co KG in Handelsrecht, Gewerberecht und Steuerrecht/2, 395). (Im konkreten Fall ging es um eine GmbH & Co KG, wobei die drei Kommanditisten an der KG insgesamt 20/21stel der Gesamteinlage hielten bzw am Stammkapital der Komplementär-GmbH, für die trotz Haftungsrisiko und 1/21stel-Anteil an der Gesamteinlage der KG ein Gewinnausschluß und Verlustausschluß vereinbart war, zu insgesamt 100 Prozent beteiligt waren).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992140020.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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