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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21 Abs1;Rechtssatz
Die Kriterien für die steuerliche Anerkennung von Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen sind auch bei gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen von Bedeutung (Hinweis E 6.5.1980, 1372, 1345/79; E 5.2.1992, 89/13/0111), weil diese Verflechtungen einen besonderen Einfluß auf die Vertragsgestaltung und damit auch auf die Gewinnverteilung innerhalb des gesellschaftsrechtlichen Geflechts ermöglichen (Hinweis Kastner-Stoll, Die GmbH & Co KG in Handelsrecht, Gewerberecht und Steuerrecht/2, 395). (Im konkreten Fall ging es um eine GmbH & Co KG, wobei die drei Kommanditisten an der KG insgesamt 20/21stel der Gesamteinlage hielten bzw am Stammkapital der Komplementär-GmbH, für die trotz Haftungsrisiko und 1/21stel-Anteil an der Gesamteinlage der KG ein Gewinnausschluß und Verlustausschluß vereinbart war, zu insgesamt 100 Prozent beteiligt waren).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992140020.X01Im RIS seit
20.11.2000