RS Vwgh 1995/10/4 95/15/0080

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.10.1995
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §21 Abs1;
BAO §23 Abs2;

Rechtssatz

Rechtswidrigkeit und Strafbarkeit sind nicht negative (die Besteuerung ausschließende) Tatbestandsmerkmale der Abgabenvorschriften und daher im Bereich der wirtschaftlichen Betrachtungsweise prinzipiell unbedeutsam (Hinweis: Stoll, BAO-Kommentar, 272).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995150080.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten