1 Die Revisionswerberin ist eine aus der I GmbH und mehreren natürlichen Personen bestehende (atypisch) stille Gesellschaft. Gesellschafter der I GmbH sind RC und PC. 2 Im Zuge einer bei der Revisionswerberin durchgeführten Außenprüfung wurde festgestellt, dass die Revisionswerberin Teil einer Gruppe verbundener Unternehmen sei, zu denen unter anderen die CL-Gruppe (bestehend aus der CLE GmbH und der CLT GmbH) gehöre. Die Unternehmen seien im Bereich der Forschung und En... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188BAO §207 Abs1
Rechtssatz: Nach § 207 Abs. 1 BAO unterliegt lediglich das Recht, eine Abgabe festzusetzen, der Verjährung. Die BAO beinhaltet kein Verbot, der Festsetzung (Einhebung) vorangehende abgabenrechtliche Schritte zu unternehmen. Grundlagenbescheide (z.B. Feststellungsbescheide gemäß § 188 BAO) können daher ohne Bedachtnahme auf Verjährung... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 21. Oktober 2005 brachte die Beschwerdeführerin zusammengefasst vor, sie habe nach "Rechnungslegung durch die untersuchenden Tierärzte" Fleischuntersuchungsgebühren nach Maßgabe der Steiermärkischen Fleischuntersuchungsgebührenverordnung, LGBl. Nr. 32/1995, im Zeitraum zwischen 1. Jänner 1995 und 31. Oktober 1999 entrichtet. Die Beschwerdeführerin qualifizierte diesen Vorgang als "Selbstbemessung" dieser Gebühren. Richtigerweise wären diese Gebühren aber unter Beachtun... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198 Abs1;BAO §201;BAO §207 Abs1;BAO §239 Abs1;LAO Stmk 1963 §150 Abs1;LAO Stmk 1963 §153 Abs2 idF 1983/034;LAO Stmk 1963 §156 Abs1;LAO Stmk 1963 §186 Abs1;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof ist im Erkenntnis vom 20. Jänner 2003, Zl. 2002/17/0262, davon ausgegangen, dass ein auf die Korrektur einer zu Unrecht zu ho... mehr lesen...
Mit der Begründung: , die Fortschreibung sei erforderlich gewesen, weil die Art des Bewertungsgegenstandes zu ändern gewesen sei, erließ das Finanzamt einen Feststellungsbescheid zum 1. Jänner 1986 (Artfortschreibung nach § 21 Abs. 1 Z 2 BewG) für den Grundbesitz L-Straße 4, EZ 3840 der KG H.. Die Art des Steuergegenstandes werde als gemischtgenutztes Grundstück und der Einheitswert mit 273.000 S festgestellt. Der Beschwerdeführer erhob Berufung. Er brachte vor, dass er seitens der Stad... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §186 Abs1;BAO §207 Abs1;
Rechtssatz: Nach § 207 Abs. 1 BAO unterliegt das Recht, eine Abgabe festzusetzen, nicht aber die Erlassung von Feststellungsbescheiden der Verjährung. Die BAO beinhaltet kein Verbot, der Festsetzung (Einhebung) vorangehende abgabenrechtliche Schritte zu unternehmen. Grundlagenbescheide (z.B. Mess- und Einheitswertbescheide) kö... mehr lesen...
In den Jahren 1994 (Erstbeschwerdeführer) und 1995 (Zweit- bis Fünftbeschwerdeführer) erfolgten jeweils gemäß § 40 Abs 1 Z 5 der Zivilluftfahrzeug- und Luftfahrtgerät-Verordnung 1983, BGBl Nr 415/1983 (ZLLV 1983) periodische Nachprüfungen von Luftfahrzeugen der Beschwerdeführer, wofür diesen Gebühren nach der Austro Control-Gebührenverordnung, BGBl Nr 2/1994 (ACGV), vorgeschrieben wurden. Nach - wegen Nichtzahlung erlassenen - Mandatsbescheiden, gegen die von den Beschwerdeführern jew... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein14/01 Verwaltungsorganisation32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren56/04 Sonstige öffentliche Wirtschaft92 Luftverkehr
Norm: Austro ControlG 1993 §6 Abs1;Austro ControlG 1993 §6 Abs2;Austro ControlGebV 1994;BAO §1;BAO §207 Abs1;BAO §207 Abs2;BAO §238 Abs1;BAO §49 Abs1;BAO §52;VwRallg;ZLLV §40 Abs1 Z5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
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Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein14/01 Verwaltungsorganisation32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht56/04 Sonstige öffentliche Wirtschaft92 Luftverkehr
Norm: Austro ControlG 1993 §6 Abs1;BAO §207 Abs1;BAO §207 Abs2;BAO §238 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2003/03/0067
2003/03/0070
2003/03/0069
2003/03/0068
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im Jahr 1985 als echter stiller Gesellschafter unter anderem an der PL AG und in den Jahren 1986 bis 1989 an der H GmbH beteiligt, woraus er jährlich jeweils negative Einkünfte aus Kapitalvermögen erklärte. Hinsichtlich der Einkommensteuer für das Jahr 1985 erließ das Finanzamt im Jahr 1987 einen gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufigen Bescheid, in welchem eine erklärungsgemäße Veranlagung erfolgte. Mit Bescheid vom 8. Mai 1998 erließ das Finanzamt einen ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200;BAO §207 Abs1;BAO §208 Abs1 litd;
Rechtssatz: Im Fall einer zunächst vorläufigen Bescheiderlassung kann die Frage nach dem Wegfall der Ungewissheit und die damit im Zusammenhang stehende Frage, wann die Verjährung beginnt, nicht danach beantwortet werden, zu welchem Zeitpunkt nach Erlassung des vorläufigen Bescheides bestimmte Entscheidungen der ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im Beschwerdezeitraum als Zivilingenieur für Bauwesen tätig. Er hatte seinen Kanzleisitz ab 1979 in 1060 Wien, B Gasse 3. Im Dezember 1990 verlegte der Beschwerdeführer seinen Kanzleisitz nach Graz. In den Streitjahren hat er Erklärungen zur Einkommensteuer und Umsatzsteuer abgegeben. Alle Abgaben der Jahre 1977 bis 1986 wurden mit Bescheiden vom 11. Jänner 1982 (1977), 11. Jänner bzw. 14. Jänner 1982 (1978), 8. Jänner 1982 (1979), 20. Juli 1982 (1980), 6. Sep... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §186;BAO §207 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):99/15/0131
Rechtssatz: Nach § 207 Abs. 1 BAO unterliegt das Recht, eine Abgabe festzusetzen, nicht aber die Erlassung von Feststellungsbescheiden der Verjährung. Die Frage der Verjährung ist daher erst im Zusammenhang mit der Abgabenfes... mehr lesen...
Gegenüber der Beschwerdeführerin, einer Gesellschaft mbH, wurde nach Durchführung einer abgabenbehördlichen Prüfung bei einer KG, an welcher die Beschwerdeführerin ab dem 1. Jänner 1984 beteiligt war, am 20. Jänner 1991 ein gemäß § 295 BAO geänderter Bescheid über den Einheitswert des Betriebsvermögens, die Vermögensteuer und das Erbschaftssteueräquivalent ab dem 1. Jänner 1984 erlassen. In einer gegen den Vermögensteuer- und Erbschaftssteueräquivalentbescheid erhobenen Berufung wandt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §207 Abs1;BAO §207 Abs2;BAO §209 Abs1;
Rechtssatz: Als Unterbrechungshandlung iSd § 209 Abs 1 BAO kann ein Telefongespräch zwischen der AbgBeh und dem AbgPfl allenfalls nur hinsichtlich des Gesprächsteiles beurteilt werden, welcher die von der AbgBeh unternommene Amtshandlung, somit die behördliche Fragestellung, bildet. Ebensowenig wie eine schriftli... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 15. Oktober 1992 schrieb der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde der Erstbeschwerdeführerin und den übrigen Beschwerdeführern als Miteigentümern für den Anbau von Appartmentwohnungen sowie Küchen- und Vorratsräumen an das bestehende Hotelgebäude eine ergänzende Kanalanschlußabgabe in der Höhe von S 55.704,-- vor. Im Spruch: dieses Bescheides wurde die Berechnung folgendermaßen dargelegt: "Durch den gegenständlichen Anbau wurde gegenüber dem bisherigen Zu... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung OberösterreichL37134 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe OberösterreichL37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL37164 Kanalabgabe OberösterreichL37294 Wasserabgabe Oberösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §207 Abs1;B-VG Art7 Abs1;InteressentenbeiträgeG OÖ 1958 §1;Interessen... mehr lesen...
Am 30. September 1991 begehrte die Beschwerdeführerin (die in den betreffenden Jahren Getränkesteuererklärungen abgegeben hatte) von der mitbeteiligten Marktgemeinde unter anderem für den Zeitraum vom 1. Jänner 1983 bis 31. Dezember 1988 die Berücksichtigung sogenannter Außerortverkäufe (Außerortverbrauch). Dieses Anbringen wurde mit Bescheid des Bürgermeisters der Marktgemeinde Fohnsdorf vom 30. Jänner 1992 unter Hinweis auf Art. II § 2 Abs. 3 der FAG-Nov. BGBl. 639/1991 als unzu... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;BAO §207 Abs1;BAO §207 Abs2;LAO Stmk 1963 §153 Abs2;LAO Stmk 1963 §156 Abs1;LAO Stmk 1963 §156 Abs2;
Rechtssatz: Eine bereits eingetretene Verjährung steht der Neufestsetzung einer Abgabe gem § 153 Abs 2 Stmk LAO entgegen (Hinweis E 22.2.1995, 93/17/0187, 0201, 94/17/0144). European Case Law... mehr lesen...
Gegen den Bescheid, mit dem ab 1. Jänner 1984 gegenüber der Beschwerdeführerin der Einheitswert des Betriebsvermögens festgestellt sowie die Vermögensteuer und das Erbschaftssteueräquivalent festgesetzt wurden, brachte die Beschwerdeführerin Berufung ein. Sie begehrte die Aufhebung des Bescheides und führte zur Begründung: aus, er sei erst am 29. Jänner 1990 und somit nach Ablauf der Verjährung gemäß § 207 BAO zugestellt worden. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behö... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §185;BAO §207 Abs1;BAO §252 Abs1;BAO §92 Abs1 litb;
Rechtssatz: Feststellungsbescheide unterliegen nicht der Verjährung iSd § 207 BAO (Hinweis E 23.3.1971, 1039/69), aber von Feststellungsbescheiden abgeleitete Abgabenbescheide können dieser Verjährung unterliegen. Ein Anwendungsfall des § 252 Abs 1 BAO liegt nicht vor, weil der Einheitswertbescheid k... mehr lesen...
Der Beschwerde und dem ihr in Kopie angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Mit Bescheid des Finanzamtes für den 1. Bezirk über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung für das Jahr 1987 wurden unter anderem Einkünfte der Beschwerdeführerin festgestellt. Die entsprechenden Einkünfte fanden im Einkommensteuerbescheid der Beschwerdeführerin für 1987, welcher vom Finanzamt für den 9. Bezirk (Wohn... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188 Abs1;BAO §207 Abs1;BAO §209 Abs1;
Rechtssatz: Gewinnfeststellungsbescheide hinsichtlich der Einkommensteuer (Körperschaftsteuer) der Beteiligten sind Unterbrechungshandlungen iSd § 209 Abs 1 BAO (Hinweis E 28.2.1995, 95/14/0021). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995130088.X01 ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde im Instanzenzug den gemeinen Wert der Anteile an der Beschwerdeführerin zum 1. Jänner 1993 mit S 18.303,-- je S 100,-- des Stammkapitals fest. Die Beschwerdeführerin erachtet sich durch den Bescheid in ihrem Recht darauf verletzt, daß dieser Bescheid nach Eintritt der Verjährung im Sinne des § 207 BAO nicht mehr erlassen werde. Zu einem gleichartigen Beschwerdefall hat der Verwaltungsgerichtshof im Beschluß vom 20. Ap... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §207 Abs1;BAO §209 Abs1;VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1995/04/20 95/13/0079 1 Stammrechtssatz Die einem Feststellungsbescheid nach § 209 Abs 1 BAO zukommende Unterbrechungswirkung für die Verjährung des Rechtes zur Abgabenfestsetzung nach § 207 Abs 1 BAO setzt zwangsläufig voraus, d... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde im Instanzenzug den gemeinen Wert der Anteile an der Beschwerdeführerin zum 1. Jänner 1983 mit S 5.857,-- je S 100,-- des Stammkapitals fest. Dem von der Beschwerdeführerin in ihrer Berufung vorgetragenen Verjährungsargument trat die belangte Behörde mit der Auffassung entgegen, daß der Eintritt der Bemessungsverjährung der Erlassung von Feststellungsbescheiden nach Lehre und Rechtsprechung nicht entgegenstehe; im übrigen bet... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §207 Abs1;BAO §209 Abs1;VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die einem Feststellungsbescheid nach § 209 Abs 1 BAO zukommende Unterbrechungswirkung für die Verjährung des Rechtes zur Abgabenfestsetzung nach § 207 Abs 1 BAO setzt zwangsläufig voraus, daß das Recht zur Festsetzung der Abgabe zum Zeitpunkt der Erlassung ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit Haftungsbescheid vom 6. April 1994 als Haftungspflichtiger gemäß §§ 9 und 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten an Umsatzsteuer 1986 und 1987 der M GmbH nach Durchführung einer abgabenbehördlichen Prüfung im September 1989 im Ausmaß von S 259.077,-- in Anspruch genommen und aufgefordert, diesen Betrag innerhalb eines Monates ab Zustellung des Bescheides zu entrichten. In einer dagegen eingebrachten Berufung bestritt der Beschwerdeführer das Vo... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §207 Abs1;BAO §209 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Wann das Recht zur Festsetzung der Abgabe verjährt, wird durch die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 207 ff BAO geregelt, wobei auch Unterbrechungshandlungen - das sind nach § 209 Abs 1 BAO von der Abgabenbehörde unternommene, nach außen erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmac... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war an der B. GmbH seit ihrer Gründung im Jahre 1966 beteiligt. Zunächst entfielen vom Stammkapital von S 100.000,-- auf Christa B. S 60.000,--, auf deren Ehegatten Ing. Gerhard B. S 20.000,-- und den Beschwerdeführer ebenfalls S 20.000,--. Ab 29. Juni 1976 war Ing. Gerhard B. mit S 66.000,-- und der Beschwerdeführer mit S 34.000,-- beteiligt. Ab 1. März 1977 übernahm der Beschwerdeführer alle Anteile der GmbH. Ing. Gerhard B. war Geschäftsführer, der Beschwer... mehr lesen...