RS Vwgh 2004/2/26 99/15/0127

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Veröffentlicht am 26.02.2004
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §186;
BAO §207 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):99/15/0131

Rechtssatz

Nach § 207 Abs. 1 BAO unterliegt das Recht, eine Abgabe festzusetzen, nicht aber die Erlassung von Feststellungsbescheiden der Verjährung. Die Frage der Verjährung ist daher erst im Zusammenhang mit der Abgabenfestsetzung zu beurteilen (Hinweis E 8. September 1992, 87/14/0158). Die Erlassung von Einheitswertbescheiden ist durch die Abgabenbemessungsverjährung somit zeitlich nicht begrenzt. Einheitswertbescheide sind nicht deswegen rechtswidrig, wenn und weil sie nach Ablauf der für die abgeleiteten Abgaben geltenden Verjährungsvorschriften ergehen (Hinweis Stoll, BAO, 1967).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:1999150127.X05

Im RIS seit

12.05.2004

Zuletzt aktualisiert am

16.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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