Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §186;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):99/15/0131Rechtssatz
Nach § 207 Abs. 1 BAO unterliegt das Recht, eine Abgabe festzusetzen, nicht aber die Erlassung von Feststellungsbescheiden der Verjährung. Die Frage der Verjährung ist daher erst im Zusammenhang mit der Abgabenfestsetzung zu beurteilen (Hinweis E 8. September 1992, 87/14/0158). Die Erlassung von Einheitswertbescheiden ist durch die Abgabenbemessungsverjährung somit zeitlich nicht begrenzt. Einheitswertbescheide sind nicht deswegen rechtswidrig, wenn und weil sie nach Ablauf der für die abgeleiteten Abgaben geltenden Verjährungsvorschriften ergehen (Hinweis Stoll, BAO, 1967).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:1999150127.X05Im RIS seit
12.05.2004Zuletzt aktualisiert am
16.03.2012