Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §207 Abs1;EStG 1972;FinStrG §33;
Rechtssatz: Der Tatbestand der hinterzogenen Abgaben iSd § 207 Abs 1 BAO ist nach § 33 FinStrG zu beurteilen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1992130178.X03 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §207 Abs1;BAO §207 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/04/26 90/14/0142 3 Stammrechtssatz Die Frage, ob eine Abgabenhinterziehung iSd § 207 Abs 2 BAO vorliegt, ist im Abgabenverfahren zu beurteilen (Hinweis E 22.10.1981, 2524, 2876/80, 81/14/0125, 0126; E 30.3.1987, 85/15/0073 bis 0077; E 18.10.1988, 87/14/0173; E 18.9.1991, 91/13/0064)... mehr lesen...
Das Finanzamt Eisenstadt hatte mit Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO für die F-KG Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für 1983 gemäß § 200 Abs. 1 iVm § 190 Abs. 1 BAO vorläufig festgestellt und ausgesprochen, daß auf die Beschwerdeführerin ein Verlustanteil von 104.061 S entfalle. Das Finanzamt Vöcklabruck hatte diesen Verlustanteil in dem an die Beschwerdeführerin ergangenen Einkommensteuerbescheid für 1983 berücksichtigt. In der Folge erließ das Finanzamt Eisenstadt einen w... mehr lesen...
Index: 14/03 Abgabenverwaltungsorganisation32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AVOG 1975;BAO §207 Abs1;BAO §209 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):95/14/0020 E 28. Februar 1995 94/14/0175 E 19. Oktober 1995 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/11/18 92/16/0198 3 Stammrechtssatz Die Verjährung wird nur durch solche Amtshandlungen unterbrochen, die von der Abgabe... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 17. März 1993 wurde die Beschwerdeführerin "auf Grund der §§ 7 Abs. 1 und 54 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 2 und 5 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962, in der Fassung vor der Novelle LGBl. Nr. 40/1992" als Geschäftsführerin der X-Gesellschaft m.b.H. (im folgenden: GmbH) für die in der Zeit vom 1. Jänner 1988 bis 28. Februar 1991 entstandene Getränkesteuerschuld im Betrag von S 305.740,-- (einschließlich Nebe... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §11;BAO §198;BAO §207 Abs1;BAO §224 Abs1;BAO §238 Abs1;BAO §7;LAO Wr 1962 §146;LAO Wr 1962 §154 Abs1;LAO Wr 1962 §171;LAO Wr 1962 §184 Abs1;LAO Wr 1962 §5 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/16/0009 E 20. April 1989 VwSlg 6396 F/1989; RS 2 Stammrechtssatz Zum Unterschied vom Abgabenbescheid iSd § 198... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 7. März 1991 wurde der Beschwerdeführer "auf Grund des § 34 des Vergnügungssteuergesetzes für Wien 1963 und der §§ 2 und 5 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl für Wien Nr. 21/1962, in der geltenden Fassung als Haftpflichtiger zur Zahlung der durch das Halten eines Spielapparates der Type Admiral MK XI und einer Musikbox der Automatenverleiherin Frau AD in seinem Gastgewerbebetrieb in I-Straße für die in den Monaten Dezember 1985 und Jä... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §207 Abs1;BAO §224 Abs1;BAO §238 Abs1;BAO §7;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §146;LAO Wr 1962 §154 Abs1;LAO Wr 1962 §171;LAO Wr 1962 §184 Abs1;LAO Wr 1962 §5 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: GRS wie VwGH E 1992/10/16 91/17/0124 10 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:199217... mehr lesen...
Unstrittig ist folgender entscheidungswesentlicher Sachverhalt: Der Beschwerdeführer war geschäftsführender Gesellschafter und später Liquidator der Grundverwaltungsgesellschaft m.b.H. (im folgenden kurz: GmbH). Diese hatte am 14. Juli 1980 von den Eltern des Beschwerdeführers die Liegenschaft EZ 2033, KG F um S 8 Millionen erworben und für den Erwerbsvorgang Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß § 4 Abs. 1 Z. 2 lit. a GrEStG 1955 beantragt. Der Vater des Beschwerdeführers verstarb... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §207 Abs1;BAO §224 Abs1;BAO §238 Abs1;BAO §7;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/16/0009 E 20. April 1989 VwSlg 6396 F/1989; RS 2 Stammrechtssatz Zum Unterschied vom Abgabenbescheid iSd § 198 BAO stellt die Heranziehung des persönlich Haftenden zur Haftung eine Erhebungsmaßnahme dar (Hinweis E 1.7.1964, 1861/63). Demnach sind für... mehr lesen...
Der streitgegenständliche Betrag an Schenkungssteuer wurde dem Beschwerdeführer aus Anlaß der Übertragung von Anteilen an der E. GmbH mit einem "Schenkungs- zugleich Abtretungsvertrag" vom 17. Dezember 1983 vorgeschrieben. Der an den Beschwerdeführer gerichtete Schenkungssteuerbescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Salzburg erging am 6. November 1990. Zum Sachverhalt wird auf die Darstellung im Vorerkenntnis vom 14. Mai 1992, Zl. 92/16/0013, hingewiesen. Im nunmeh... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §207 Abs1;
Rechtssatz: Lediglich die Festsetzung einer Abgabe, nicht aber die Erlassung eines einer Abgabenfestsetzung zugrundeliegenden Feststellungsbescheides unterliegt der Verjährung (Hinweis E 21.12.1970, 747/69). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992160198.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 14/03 Abgabenverwaltungsorganisation32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AVOG 1975;BAO §207 Abs1;BAO §209 Abs1;
Rechtssatz: Die Verjährung wird nur durch solche Amtshandlungen unterbrochen, die von der Abgabenbehörde gesetzt worden sind, die zur Festsetzung der in Rede stehenden Abgabe sachlich und örtlich zuständig ist. Hingegen können Handlungen, die von einer anderen Abgabenbehörde untern... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 24. Oktober 1989 wurde dem Zweitbeschwerdeführer "gemäß § 5 des Burgenl. Kanalabgabegesetzes, LGBl. 41/1984 in Verbindung mit § 150 der Bgld. Landesabgabenordnung LGBl. Nr. 2/1963 in der geltenden Fassung und in Verbindung mit der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Andau vom 16. September 1989 ... als Eigentümer des Grundstückes 2282/10 der KG Andau ein Beitrag für den Anschluß an die Kanalisationsanlage" dieser Ge... mehr lesen...
Index: L34001 Abgabenordnung BurgenlandL37161 Kanalabgabe Burgenland32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §207 Abs1;KanalabgabeG Bgld §2;LAO Bgld 1963 §156 Abs1;
Rechtssatz: Der Bemessungsverjährung unterliegen nicht die Baukosten (hier für die Errichtung einer Kanalisationsanlage nach dem Bgld KanalabgabeG), sondern ausschließlich Abgabenansprüche. European Case Law Iden... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Bundeshauptstadt Wien, Magistratsabteilung 4/7, vom 6. September 1990, Zl. T 28/90, wurde der Beschwerdeführer "auf Grund der §§ 7 Abs. 1 und 54 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 2 und 5 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962, in der derzeit geltenden Fassung" als Obmann des Vereines "XY" (im folgenden: Verein) für die in der Zeit von April 1984 bis Jänner 1986 entstandene Getränkesteuerschuld im Betrag von insgesamt S 50.891... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §11;BAO §198;BAO §207 Abs1;BAO §224 Abs1;BAO §238 Abs1;BAO §7;LAO Wr 1962 §146;LAO Wr 1962 §154 Abs1;LAO Wr 1962 §171;LAO Wr 1962 §184 Abs1;LAO Wr 1962 §5 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/16/0009 E 20. April 1989 VwSlg 6396 F/1989; RS 2 Stammrechtssatz Zum Unterschied vom Abgabenbescheid iSd § 198... mehr lesen...
Mit zwei Haftungsbescheiden des Magistrates der Bundeshauptstadt Wien, Magistratsabteilung 4/7, vom 23. Juli 1990, wurde die Beschwerdeführerin "auf Grund der §§ 7 Abs. 1 und 54 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 2 und 5 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962, in der derzeit geltenden Fassung" als ehemalige Geschäftsführerin der Firma X & Y-Ges.m.b.H. (im folgenden: Ges.m.b.H.), für die in der Zeit vom 1. Juni 1985 bis 30. November 1986 entstandene Getränkesteuer... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §11;BAO §198;BAO §207 Abs1;BAO §224 Abs1;BAO §238 Abs1;BAO §7;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §146;LAO Wr 1962 §154 Abs1;LAO Wr 1962 §171;LAO Wr 1962 §184 Abs1;LAO Wr 1962 §5 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/16/0009 E 20. April 1989 VwSlg 6396 F/1989; RS 2 Stammrechtssatz Zum Unterschied vom Abgabenbesche... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war Gesellschafterin der B.OHG. Nach mehrjährigen Verhandlungen über die Abschichtung der Gesellschafterin erfolgte am 23. April 1979 nach Abschluß eines schriftlichen Auseinandersetzungsvertrages zwischen den Gesellschaftern der OHG vom 30. März 1979 die Eintragung des Ausscheidens der Beschwerdeführerin aus der OHG im Firmenbuch (Handelsregister). Als Auseinandersetzungsstichtag wurde in diesem Vertrag der 1. Jänner 1976 (31. Dezember 1975) festgelegt. Anl... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56 impl;BAO §188 Abs1;BAO §207 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Nach § 207 Abs 1 BAO unterliegt das Recht, eine Abgabe festzusetzen, nicht aber die Erlassung von (Feststellungs-)Bescheiden über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften der (Festsetzungs-)Verjährung. Die Frage der Ver... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Architekt und hat seinen Hauptwohnsitz in Deutschland. Für Architektenleistungen betreffend drei von der österreichischen X-GmbH in Oberösterreich errichtete Bauobjekte erhielt er von dieser GmbH Honoraranzahlungen von S 1,335.600,-- (1975), S 284.000,-- (1976), S 413.000,-- (1977), S 500.000,-- (1979), S 150.000,-- (1981), S 1,267.800,-- (1983) und S 1,549.000,-- (1985). Der Beschwerdeführer erklärte diese Anzahlungen in Österreich nicht. Die Tatsache, da... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §207 Abs1;BAO §207 Abs2;BAO §209 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0134 E 29. November 1988 RS 1 Stammrechtssatz Jede zur Geltendmachung des Abgabenanspruches von der Behörde unternommene, nach außen erkennbare Handlung, unterbricht die Verjährung. Es ist dazu weder erforderlich, daß diese behördlichen Schritte der schließlich als Abgabensc... mehr lesen...
Mit Bescheiden vom 18. Jänner 1983 wurde die Beschwerdeführerin, eine GmbH, zur Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer 1981 veranlagt. Die Bescheide erwuchsen in Rechtskraft. Im Jahre 1988 fand im Unternehmen der Beschwerdeführerin eine abgabenbehördliche Prüfung statt, welche zunächst die Jahre 1985 bis 1987 umfaßte und laut Prüfungsauftrag vom 10. November 1988 auf die Jahre 1981 bis 1984 ausgedehnt wurde. Der Prüfungsauftrag trägt diesbezüglich den undatierten Akten... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §207 Abs1;BAO §207 Abs2;BAO §209 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/14/0010 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0134 E 29. November 1988 RS 1 Stammrechtssatz Jede zur Geltendmachung des Abgabenanspruches von der Behörde unternommene, nach ... mehr lesen...
Mit zunächst vorläufig, später endgültig erklärtem Bescheid vom 29. Oktober 1985 wurde dem Beschwerdeführer Erbschaftssteuer vorgeschrieben. Dieser Bescheid ist noch nicht in Rechtskraft erwachsen. Über Ansuchen des Beschwerdeführers stundete das Finanzamt mit Bescheid vom 17. Dezember 1985 den aushaftenden Rückstand zunächst bis zum 1. April 1986. In der Folge stundete das Finanzamt auf Grund weiterer Ansuchen diesen Rückstand mit fünf Bescheiden bis zum 31. Dezember 1988. Erst m... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1451;BAO §207 Abs1;
Rechtssatz: Die Sonderregelungen des Abgabenverfahrensrechts lassen einen in Hinsicht der Bemessungsverjährung angestellten Vergleich mit dem Zivilrecht als fehl am Platz erkennen (Hinweis E 31.1.1985, 82/16/0137, VwSlg 5956 F/1985). European Case Law Identif... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §11;BAO §198;BAO §207 Abs1;BAO §224 Abs1;BAO §238 Abs1;BAO §7; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 422;
Rechtssatz: Zum Unterschied vom Abgabenbescheid iSd § 198 BAO stellt die Heranziehung des persönlich Haftenden zur Haftung eine Erhebungsmaßnahme dar (Hinweis E 1.7.1964, 1861/63). Demnach sind für die Geltendmachung der Haftung nich... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §207 Abs1BAO §207 Abs2BAO §209 Abs1 Beachte Besprechung in:AnwBl 5/1989, S 288;ÖStZB 1989, 178;
Rechtssatz: Jede zur Geltendmachung des Abgabenanspruches von der Behörde unternommene, nach außen erkennbare Handlung, unterbricht die Verjährung. Es ist dazu weder erforderlich, daß diese behördlichen Schritte der schließlich ... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §207 Abs1BAO §207 Abs2BAO §209 Abs1 Beachte Besprechung in:AnwBl 5/1989, S 288;ÖStZB 1989, 178;
Rechtssatz: Bei der zur Geltendmachung des Abgabenanspruches unternommenen Amtshandlung ist die Konkretisierung des Abgabenanspruches durch die bzw mit der Amtshandlung nicht Tatbestandselement für die Unterbrechung der Verjähru... mehr lesen...