RS Vwgh 1996/3/27 92/13/0299

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Veröffentlicht am 27.03.1996
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §185;
BAO §207 Abs1;
BAO §252 Abs1;
BAO §92 Abs1 litb;

Rechtssatz

Feststellungsbescheide unterliegen nicht der Verjährung iSd § 207 BAO (Hinweis E 23.3.1971, 1039/69), aber von Feststellungsbescheiden abgeleitete Abgabenbescheide können dieser Verjährung unterliegen. Ein Anwendungsfall des § 252 Abs 1 BAO liegt nicht vor, weil der Einheitswertbescheid keine Feststellung darüber trifft, daß hinsichtlich der abgeleiteten Bescheide Verjährung iSd § 207 Abs 1 BAO nicht eingetreten sei.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992130299.X01

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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