RS Vwgh 2006/5/17 2001/14/0223

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Veröffentlicht am 17.05.2006
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §200;
BAO §207 Abs1;
BAO §208 Abs1 litd;

Rechtssatz

Im Fall einer zunächst vorläufigen Bescheiderlassung kann die Frage nach dem Wegfall der Ungewissheit und die damit im Zusammenhang stehende Frage, wann die Verjährung beginnt, nicht danach beantwortet werden, zu welchem Zeitpunkt nach Erlassung des vorläufigen Bescheides bestimmte Entscheidungen der Behörde ergehen, zumal dieser Zeitpunkt von verschiedenen, auch im Bereich der Behörde gelegenen, mit dem Zeitpunkt des Wegfalles der Ungewissheit aber nicht zwingend zusammenhängenden Faktoren abhängt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2001140223.X01

Im RIS seit

22.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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