Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 5. Mai 2000 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 4 in Verbindung mit § 8 Führerscheingesetz (FSG) und § 23 Abs. 2 Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung aufgefordert, binnen vier Monaten ein amtsärztliches Gutachten über seine gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen beizubringen. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 5. Dezember 2000 wurde dem Beschwerdefüh... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art103 Abs4;B-VG Art129a Abs1 Z3;FSG 1997 §35 Abs1;FSG 1997 §41 Abs1;KFG 1967 §123 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/11/0036 E 20. Februar 2001 RS 1 Stammrechtssatz Aus § 35 Abs. 1 FSG 1997 i V m Art. 103 Abs. 4 B-VG folgt, dass der Landeshauptmann in Verfahren nach ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 17. Februar 1997 erkannte die Bezirkshauptmannschaft Zell am See dem Beschwerdeführer das Recht ab, von der im Führerschein des Ordnungsamtes Wuppertal vom 10. November 1989 erteilten Lenkerberechtigung hinsichtlich der Klassen 1, 1a, 1b, 3, 4 und 5 auf dem Gebiet der Republik Österreich Gebrauch zu machen, und zwar auf die Dauer von zwei Wochen, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Zustellung dieses Bescheides (als Rechtsgrundlagen waren § 86 Abs. 1a in Verbindung mit § 74... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §41 Abs1;KFG 1967 §73;KFG 1967 §86 Abs1a idF 1982/631;VwRallg;
Rechtssatz: Wie der VwGH in seiner Judikatur zum KFG 1967 hat erkennen lassen, betreffen Verfahren zur Entziehung der Lenkerberechtigung (§§ 73 ff KFG 1967) einerseits und solche zur Aberkennung des Rechtes, von einem ausländischen Führerschein in Österre... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Krems vom 16. Oktober 1997 wurde dem Beschwerdeführer wegen eines am 6. Oktober 1997 begangenen Alkoholdeliktes gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B vorübergehend für die Dauer von acht Monaten (gerechnet ab der vorläufigen Abnahme des Führerscheines am 6. Oktober 1997) entzogen. Weiters wurde ihm die Absolvierung eines Driver-Improvement-Kurses (Einstellungs- und Verhaltenstraining für alkohol... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §25 Abs3;FSG 1997 §27 Abs1 Z1;FSG 1997 §41 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2a;VwRallg;
Rechtssatz: Ein Eingriff in die nach dem KFG 1967 erlassenen oder zu erlassenden Bescheide wird durch das FSG 1997 nicht vorgenommen. Derartiges ist den Schluss- und Übergangsbestimmungen dieses Gesetzes nicht zu entnehme... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 25. November 1998 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 15. März 1998 1.) um 5.15 Uhr in Wien ... einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt, obwohl er nicht im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung sei, da ihm diese bescheidmäßig unter der Zl. E-495/98 entzogen worden sei, 2.) um 6.00 Uhr in Wien ... die Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt gegenüber einem besonders geschulten und von der Be... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §37 Abs1;FSG 1997 §37 Abs2;FSG 1997 §41 Abs1;KFG 1967 §64;VwRallg;
Rechtssatz: Dass § 37 Abs. 1 FSG 1997 nur Zuwiderhandeln gegen das FSG 1997, die auf Grund des FSG 1997 erlassenen Verordnungen, Bescheide oder sonstige Anordnungen unter Strafe stellt, ist nicht nur auf Grund seines Wortlautes, sondern auch der Überg... mehr lesen...
Mit rechtskräftigem Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 5. Mai 1997 wurde dem Beschwerdeführer die Lenk(er)berechtigung für die Gruppen A, B, C, F und G wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 auf die Dauer von 14 Monaten, gerechnet vom Tag der vorläufigen Abnahme des Führerscheins (26. April 1997) bis einschließlich 26. Juni 1998, vorübergehend entzogen. Gleichzeitig wurde gemäß § 73 Abs. 2 a KFG 1967 angeordnet, dass sich der Beschw... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;FSG 1997 §41 Abs1;KFG 1967;VwRallg;
Rechtssatz: Wurde das Entziehungsverfahren schon vor Inkrafttreten des FSG 1997 rechtskräftig abgeschlossen und stellte der Beschwerdeführer den Antrag auf Wiederausfolgung seines Führerscheines hingegen erst nach Inkrafttreten des FSG 1997, so sind ma... mehr lesen...
Nachdem der Kraftfahrbehörde erster Instanz (Bundespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt) bekannt geworden war, dass der Beschwerdeführer des sexuellen Missbrauches von Unmündigen verdächtigt wird, ersuchte sie am 27. August 1997 die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich um die Übersendung einer Aktenabschrift über die bisherigen Erhebungen. Ihr wurden hierauf per Fax u.a. der Bericht der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich vom 5. August 1997 und ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §57 Abs1;FSG 1997 §41 Abs1;KFG 1967;
Rechtssatz: Ein Verfahren zur Entziehung der Lenkerberechtigung wird mit dem ersten Verfahrensschritt, den die Kraftfahrbehörde setzt, um die Voraussetzungen für die Entziehung zu prüfen, anhängig. Das Entziehungsverfahren gegen den Beschwerdeführer wurde mit dem Ersuchen der Kraftfahrbehör... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 17. Februar 1999 befristete die Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg "gemäß § 3 Abs. 1 Z. 3 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 und Abs. 3 des FSG, BGBl. Nr. 120/1997 idF der 2. FSG- Novelle, BGBl. Nr. 94/1998 vom 21. Juli 1998, sowie in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und Abs. 3 der FSG-GV, BGBl. Nr. 322 in der geltenden Fassung" die Lenkberechtigung des Beschwerdeführers für die "Klassen A und B" bis zum 2. Juni 1999. Gleichzeitig wurde dem Beschwerdeführer aufgetragen, ... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §41 Abs1;
Rechtssatz: Ein Verfahren mit dem die Befristung der Lenkerberechtigung ausgesprochen wird, wird nicht schon anhängig, wenn ein Tatbestand verwirklicht wird, auf den eine Befristung gestützt werden kann oder wenn Anzeige erstattet wird, sondern erst mit dem ersten Verfahrensschritt, den die Kraftfahrbehörde setzt, um die Voraussetzungen für eine Befristung z... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ergibt sich Folgendes: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 26. Juli 2000 (zugestellt am 4. August 2000) wurde dem Beschwerdeführer die Lenkberechtigung für die Dauer von 36 Monaten, unter Nichteinrechnung allfälliger Haftzeiten, entzogen. Dieser Maßnahme lag ein vom Beschwerdeführer begangenes Verbrechen nach § 28 Abs. 2 Suchtmittelgesetz zu Grunde. Der Beschei... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art103 Abs4;B-VG Art129a Abs1 Z3;FSG 1997 §35 Abs1;FSG 1997 §41 Abs1;KFG 1967 §123 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Aus § 35 Abs. 1 FSG 1997 i V m Art. 103 Abs. 4 B-VG folgt, dass der Landeshauptmann in Verfahren nach dem FSG 1997 als Rechtsmittelbehörde in zweiter Instanz entscheidet und da... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 17. November 1997 wurde "gemäß § 26 Abs. 3" Führerscheingesetz-FSG 1. die Lenkberechtigung des Beschwerdeführers für die Klasse B für vier Monate entzogen, 2. eine Nachschulung und 3. eine amtsärztliche Untersuchung des Beschwerdeführers angeordnet. Der dagegen erhobenen Vorstellung des Beschwerdeführers wurde mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 17. Februar 1998 keine Folge gegeben. Der Beschwerdeführer erh... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §26 Abs3 idF 1998/I/002;FSG 1997 §26 Abs7 idF 1998/I/002;FSG 1997 §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/02/09 98/11/0096 1 Stammrechtssatz Ein Verfahren zur Entziehung der Lenkberechtigung wird nicht schon anhängig, wenn ein Tatbestand verwirklicht wird, auf den eine Entziehung gestützt werden kann, sondern erst mit dem ersten Verfahrensschritt, den d... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der vorgelegten Ablichtung des angefochtenen Bescheides ergibt sich Folgendes: Dem Beschwerdeführer wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 16. Juli 1997 die Lenkerberechtigung vorübergehend für die Dauer von 15 Monaten entzogen. Dieser Entziehung lag die Sachverhaltsannahme zugrunde, dass der Beschwerdeführer am 5. März 1997 als Lenker eines Kraftfahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand ein... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 21. Oktober 1997 - welcher auch an diesem Tag von der Erstbehörde, der Bezirkshauptmannschaft Freistadt, übernommen wurde - auf Erteilung der Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe D gemäß § 64 Abs. 2 KFG 1967 abgewiesen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides un... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;FSG 1997 §41 Abs1;FSG 1997 §43 Abs1;FSG 1997 §8 impl;KDV 1967 §30 Abs1;KFG 1967 §64 Abs2;KFG 1967 §67 Abs2;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Dass der Amtssachverständige in seinem Gutachten gemäß § 67 Abs 2 KFG auf die neue Rechtslage nach dem FSG 1997 Bezug genom... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §69 Abs1;FSG 1997 §35;FSG 1997 §41 Abs1;KFG 1967 §123;VwRallg;
Rechtssatz: Der Antrag auf Wiederaufnahme unterliegt jenen Verfahrensvorschriften, die bei der Erlassung des Bescheides, mit dem das Verfahren, dessen Wiederaufnahme angestrebt wird, abgeschlossen wurde, anzuwenden waren (Hinweis B 9.... mehr lesen...
Mit rechtskräftigem Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau vom 23. Juli 1996 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B vorübergehend für die Dauer von 18 Monaten, gerechnet ab 1. Juni 1996, entzogen. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag des Beschwerdeführers vom 4. März 1998 auf Wiederausfolgung seines Führerscheines gemäß § 28 Abs. 1 iVm ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 15. Juli 1996 auf Erteilung einer Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B gemäß § 64 Abs. 2 KFG 1967 abgewiesen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides geltend und beantragt dessen kostenpflichtige Aufhebung. Die belangte Behörde hat eine Gegenschrift erstattet,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §41 Abs1;KFG 1967 §64 Abs2;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs3 Z1;VStG §51 Abs1;
Rechtssatz: Das im angefochtenen Bescheid, mit dem der Antrag des Beschwerdeführers vom 15.Juli 1996 auf Erteilung einer Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B gemäß § 64 Abs 2 KFG abgewiesen worden ist, genannte Alkoholdelik... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §27 Abs1 Z1;FSG 1997 §28 Abs1;FSG 1997 §41 Abs1;KFG 1967 §73;KFG 1967 §74;VwRallg;
Rechtssatz: § 27 Abs 1 Z 1 und § 28 Abs 1 letzter Halbsatz FSG 1997 sind nur auf die aufgrund des FSG 1997 erlassenen Entziehungsbescheide anzuwenden. Während die §§ 73 und 74 KFG zwischen (endgültiger) Entziehung und vorübergehender E... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Lenkberechtigung für Kraftfahrzeuge der Klassen A und B für die Dauer von zwei Wochen, gerechnet ab der (am 24. Jänner 1998 erfolgten) Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides, entzogen. Dem angefochtenen Bescheid liegt die Annahme zugrunde, der Beschwerdeführer habe am 12. Juni 1997 auf einer näher bezeichneten Straßenstelle im Ortsgebiet die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §26 Abs3 idF 1998/I/002;FSG 1997 §26 Abs7 idF 1998/I/002;FSG 1997 §41 Abs1;
Rechtssatz: Ein Verfahren zur Entziehung der Lenkberechtigung wird nicht schon anhängig, wenn ein Tatbestand verwirklicht wird, auf den eine Entziehung gestützt werden kann, sondern erst mit dem ersten Verfahrensschritt, den die Kraftfahrbehörde setzt, um die Voraussetzungen für die Entziehung... mehr lesen...