RS Vwgh 2001/5/30 2000/11/0018

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Veröffentlicht am 30.05.2001
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Index

90/02 Führerscheingesetz

Norm

FSG 1997 §41 Abs1;

Rechtssatz

Ein Verfahren mit dem die Befristung der Lenkerberechtigung ausgesprochen wird, wird nicht schon anhängig, wenn ein Tatbestand verwirklicht wird, auf den eine Befristung gestützt werden kann oder wenn Anzeige erstattet wird, sondern erst mit dem ersten Verfahrensschritt, den die Kraftfahrbehörde setzt, um die Voraussetzungen für eine Befristung zu prüfen (vgl. das Erkenntnis vom 24. August 1999, Zl. 98/11/0192).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000110018.X01

Im RIS seit

07.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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