RS Vwgh 2001/2/20 2000/11/0281

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.02.2001
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Index

90/02 Führerscheingesetz

Norm

FSG 1997 §25 Abs1;
FSG 1997 §25 Abs3;

Rechtssatz

Die Nichteinrechnung von Haftzeiten in die Entziehungszeit kann nicht als rechtswidrig erkannt werden (vgl. z.B. das Erkenntnis vom 14. Dezember 1999, Zl. 99/11/0124).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000110281.X05

Im RIS seit

08.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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