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90/02 FührerscheingesetzNorm
FSG 1997 §24 Abs1 Z1;Rechtssatz
Private und berufliche Umstände haben bei der Entziehung der Lenkberechtigung aus Gründen des öffentlichen Interesses, u.a. verkehrsunzuverlässige Lenker von der Teilnahme am Straßenverkehr auszuschließen, außer Betracht zu bleiben (Hinweis E 24. August 1999, Zl. 99/11/0166).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001110081.X02Im RIS seit
29.01.2002