RS Vwgh 2001/5/30 2001/11/0081

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Veröffentlicht am 30.05.2001
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Index

90/02 Führerscheingesetz

Norm

FSG 1997 §24 Abs1 Z1;
FSG 1997 §25 Abs1;
FSG 1997 §25 Abs3;
FSG 1997 §7 Abs3 Z1;
FSG 1997 §7 Abs5;

Rechtssatz

Private und berufliche Umstände haben bei der Entziehung der Lenkberechtigung aus Gründen des öffentlichen Interesses, u.a. verkehrsunzuverlässige Lenker von der Teilnahme am Straßenverkehr auszuschließen, außer Betracht zu bleiben (Hinweis E 24. August 1999, Zl. 99/11/0166).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001110081.X02

Im RIS seit

29.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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