Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 30. August 2006 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Ausfolgung des Führerscheins vom 7. Juli 2006 gemäß § 13 Abs. 1 FSG abgewiesen. Begründet wurde diese Entscheidung im Wesentlichen damit, dass der Beschwerdeführerin mit Bescheid vom 14. Juli 2006 bis einschließlich 4. November 2006 die Lenkberechtigung entzogen worden sei, es könne daher kein Führerschein ausgestellt werden. Nach Berufung der Beschwerdeführerin behob die ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gmunden vom 19. April 2007 wurde die der Beschwerdeführerin am 6. November 2000 erteilte Lenkberechtigung für die Klasse B gemäß §§ 24 Abs. 1 Z 1 iVm 25 Abs. 2 des Führerscheingesetzes (FSG) und § 7 Abs. 1 FSG-GV "bis zur Beibringung eines amtsärztlichen Gutachtens" über ihre gesundheitliche Eignung entzogen. Unter einem wurde der Beschwerdeführerin für denselben Zeitraum gemäß § 32 Abs. 1 FSG das Lenken von Motorfahrrädern und vierrädrigen Leic... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: AVG §52;FSG 1997 §8 Abs2;FSG-GV 1997 §13 Abs1;FSG-GV 1997 §3 Abs1 Z1;FSG-GV 1997 §3 Abs1;FSG-GV 1997 §3 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/11/0209 E 21. Februar 2006 RS 2(Hier: In der fachärztlichen Stellungnahme fehlt eine
Begründung: für die Annahme, warum das bei der Bfin festgestellte Zustandsbild Einfluss auf ihr Fahrverhalten haben könnte, warum also "rein au... mehr lesen...
Mit (Vorstellungs)Bescheid vom 10. April 2002 entzog die Bezirkshauptmannschaft Bregenz dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 iVm § 25 Abs. 2 des Führerscheingesetzes (FSG) die Lenkberechtigung für die Klasse B für die Dauer der gesundheitlichen Nichteignung. Begründend wurde auf das amtsärztliche Gutachten Dris. M. vom 21. Februar 2002 verwiesen, dem eine Untersuchung des Beschwerdeführers durch den Amtsarzt vorausgegangen war und welches sich auf die Ergebnisse einer verkehrspsycho... mehr lesen...
Index: E3L E0720401090/02 Führerscheingesetz
Norm: 31991L0439 Führerschein-RL;FSG 1997 §8 Abs2;FSG-GV 1997 §13 Abs1;FSG-GV 1997 §3 Abs3;
Rechtssatz: Das Nichtvorliegen einer positiven verkehrspsychologischen Stellungnahme allein erlaubt es der Behörde nicht, die gesundheitliche Eignung einer Person zum Lenken von Kraftfahrzeugen zu verneinen. Wie sich aus § 8 Abs. 2 FSG 1997 ergibt, bedarf es gerade in Fällen, in ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gmunden vom 1. August 2005 wurde die der Beschwerdeführerin am 22. April 1980 erteilte Lenkberechtigung für die Klasse B gemäß §§ 24 Abs. 1 Z 1 und 25 Abs. 2 des Führerscheingesetzes, BGBl. I Nr. 120/1997 idF BGBl. I Nr. 15/2005 (FSG), für die Dauer der gesundheitlichen Nichteignung entzogen. In der Begründung: stützte sich die erstinstanzliche Behörde auf das amtsärztliche Gutachten vom 31. Mai 2005, das sich wiederum auf den "fachärztlichen Bef... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: AVG §52;FSG 1997 §8 Abs2;FSG-GV 1997 §13 Abs1;FSG-GV 1997 §3 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Bei einer allfälligen Neigung der Bfin, "massive Aversionen gegen Personen zu entwickeln, die ihr Unrecht zugefügt hätten", ist ein Zusammenhang mit dem Lenken von Kraftfahrzeugen ebenso wenig zu sehen ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: AVG §52;FSG 1997 §8 Abs2;FSG-GV 1997 §13 Abs1;FSG-GV 1997 §3 Abs1 Z1;FSG-GV 1997 §3 Abs1;FSG-GV 1997 §3 Abs3;
Rechtssatz: Macht sich der amtsärztliche Sachverständige die im Vorbefund und - gutachten vertretene Ansicht zu Eigen (hier: fachärztlicher Befundbericht eines Facharztes für Neorologie und Psychiatrie), die er in sein eigenes Gutachten integr... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 25. Juli 2000 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 Z. 1 und § 25 Abs. 2 FSG die ihm am 12. Juli 1972 für die Klassen A, B, C, F und G erteilte Lenk(er)berechtigung für die Dauer der gesundheitlichen Nichteignung gerechnet ab Zustellung des Bescheides entzogen. Einer eventuellen Berufung wurde die aufschiebende Wirkung gemäß § 64 Abs. 2 AVG aberkannt. In der Begründung: führte die Behörde aus, auf Grund der anlässlich der amtsärzt... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG-GV 1997 §13 Abs1 idF 2002/II/427;FSG-GV 1997 §19 Abs1 idF 2002/II/427;FSG-GV 1997 §3 Abs1 idF 2002/II/427;FSG-GV 1997 §3 Abs1 Z4 idF 2002/II/427; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/11/0169 E 28. Mai 2002 RS 2 Stammrechtssatz Zwar trifft es zu, dass nach § 19 Abs. 1 FSG-GV 1997 eine verkehrspsychologische Stellungnahme nur von einer ermächtigten verkehrspsychologischen U... mehr lesen...
Der (im Jahr 1963 geborene) Beschwerdeführer ist (nach dem nervenfachärztlichen Gutachten Dris. S. vom 13. September 1999 infolge infantiler Cerebralparese) seit Geburt im Gebrauch der Extremitäten behindert. Am 26. Mai 1999 stellte er bei der Bundespolizeidirektion Wien den Antrag auf Erteilung einer Lenkberechtigung für die Klassen B und B+E. Nach einer am 21. September 1999 in Beisein des ärztlichen Amtssachverständigen und eines technischen Sachverständigen durchgeführten Beo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §56;FSG 1997 §13 Abs1;FSG 1997 §13 Abs2;FSG 1997 §5 Abs4;KFG 1967 §64 Abs1 impl;
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung zum KFG 1967 (siehe unter anderem das hg. Erkenntnis vom 23. Oktober 1990, Zl. 90/11/0085, mwN), die für den Anwendungsbereich des FSG 1997 übernommen wurde (siehe dazu das hg. Erkenntnis vom 11. April... mehr lesen...
Am 27. November 2001 langte bei der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung ein Bericht des Gendarmeriepostens Henndorf a. W. vom 25. November 2001 ein, in dem es um einen Vorfall vom 1. November 2001 geht, bei dem die Beschwerdeführerin nach ihren Angaben von ihrem Ehemann leicht verletzt wurde, nachdem sie "spaßeshalber" zwei Schlüssel von seinem Schlüsselbund genommen und versteckt hatte. Im Zuge der Ermittlungen wurde unter anderem S.H., die Tochter der Beschwerdeführer... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §3 Abs1 Z3;FSG-GV 1997 §13 Abs1;FSG-GV 1997 §3 Abs1 Z1;FSG-GV 1997 §5 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Von Wahnideen gekennzeichnete psychische Störungen können Auswirkungen auf die gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen haben (vgl. dazu das hg. Erkenntnis vom 28. Mai 2002, Zl. 2001/11/0067, mwN). European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer unterzog sich am 4. Dezember 2001 einer verkehrspsychologischen Untersuchung bei der Verkehrspsychologischen Untersuchungsstelle der AAP (Angewandte Psychologie und Forschung GmbH) in Leoben. Die mit 6. Dezember 2001 datierte verkehrspsychologische Stellungnahme gemäß § 17 der Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (FSG-GV) enthält Ausführungen über kraftfahrspezifische Leistungsfunktionen einerseits, Persönlichkeitsmerkmale andererseits. Im Bereich der kraftfah... mehr lesen...
Am 15. September 2000 langte bei der Erstbehörde ein Bericht des Gendarmeriepostenkommandos N. vom 6. September 2000 ein. Danach habe der Beschwerdeführer am 19. August 2000 am Gendarmerieposten E. Anzeige erstattet, dass von ihm und seiner Mutter angeblich unzüchtige Fotos angefertigt worden seien. Er arbeite seit ca. einem halben Jahr als Türsteher einer Diskothek in N. Er vermute, dass dort mit einer Digitalkamera von einem Angestellten der Diskothek Fotos von ihm angefertigt ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalls wird auf das hg. Erkenntnis vom 27. Mai 1999, Zl. 98/11/0160, hingewiesen. Mit diesem wurde der Bescheid der belangten Behörde vom 27. April 1998, mit dem der Antrag der Beschwerdeführerin auf Erteilung der Lenkberechtigung für die Klasse B gemäß § 3 Abs. 1 Z 3 FSG abgewiesen wurde, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Maßgebend dafür war, dass ihr Antrag auf der Grundlage eines von der Erstbehörde ... mehr lesen...
Mit rechtskräftigem Mandatsbescheid vom 7. August 1998 entzog die Bundespolizeidirektion Wien dem Beschwerdeführer die für die Klassen A, B, C, E, F und G erteilte Lenkberechtigung für die Zeit von 15 Monaten, ab Abnahme des Führerscheins bis einschließlich 25. Oktober 1999. Gestützt auf eine verkehrspsychologische Stellungnahme des Kuratoriums für Verkehrssicherheit vom 21. Juni 1999 und ein amtsärztliches Gutachten nach § 8 FSG vom 28. Juli 1999 entzog die Bundespolizeidirektio... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §3 Abs1 Z3;FSG-GV 1997 §13 Abs1;FSG-GV 1997 §3 Abs1 Z1;FSG-GV 1997 §5 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Erstattet der Beschwerdeführer Anzeige gegen bestimmte Personen wegen schwer wiegender (u.a. gegen ihn gerichteter) strafbarer Handlungen, hinsichtlich welcher der Beschwerdeführer jedoch über keinerlei eigene Wahrnehmungen verfügt und für die er auch keinerlei konkrete Beweise ... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §8 Abs2;FSG-GV 1997 §13 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/11/0312 E 20. Februar 2001 RS 2 Stammrechtssatz Wird der Behörde eine fachärztliche Stellungnahme im Sinne des § 13 Abs. 1 FSG-GV 1997 vorgelegt, in der auch die "kraftfahrspezifischen psychophysischen Leistungsfunktionen" des Antragstellers beurteilt worden sind, so hat sich der Amtsarzt der Behörde, d... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG-GV 1997 §13 Abs1;FSG-GV 1997 §19 Abs1;FSG-GV 1997 §3 Abs1 Z4;FSG-GV 1997 §3 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/11/0169 E 28. Mai 2002 RS 2 Stammrechtssatz Zwar trifft es zu, dass nach § 19 Abs. 1 FSG-GV 1997 eine verkehrspsychologische Stellungnahme nur von einer ermächtigten verkehrspsychologischen Untersuchungsstelle abgegeben werden kann. Die FSG-GV 1997 sieht ... mehr lesen...
Rechtssatz: Zwar trifft es zu, dass nach § 19 Abs. 1 FSG-GV 1997 eine verkehrspsychologische Stellungnahme nur von einer ermächtigten verkehrspsychologischen Untersuchungsstelle abgegeben werden kann. Die FSG-GV 1997 sieht aber selbst in § 13 Abs. 1 bei Verdacht einer psychischen Erkrankung die Einholung einer psychiatrischen fachärztlichen Stellungnahme vor, welche die kraftfahrspezifischen psychophysischen Leistungsfunktionen mitbeurteilt. Dabei handelt es sich um die - eine Voraussetzun... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §8 Abs2;FSG-GV 1997 §13 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/11/0312 E 20. Februar 2001 RS 2 Stammrechtssatz Wird der Behörde eine fachärztliche Stellungnahme im Sinne des § 13 Abs. 1 FSG-GV 1997 vorgelegt, in der auch die "kraftfahrspezifischen psychophysischen Leistungsfunktionen" des Antragstellers beurteilt worden sind, so hat sich der Amtsarzt der Behörde, d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: AVG §63 Abs2;FSG 1997 §8 Abs2;FSG-GV 1997 §13 Abs1;
Rechtssatz: Die Aufforderung zur Beibringung der zur Erstattung des amtsärztlichen Gutachtens erforderlichen Befunde bzw. Stellungnahmen hat im Wege einer Verfahrensanordnung gemäß § 63 Abs. 2 AVG zu ergehen (vgl. die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 28. Juni 2001, Zl. 2000/11/0254, und ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte am 13. Jänner 1998 bei der Bundespolizeidirektion Innsbruck einen Antrag auf Erteilung einer Lenkberechtigung für die Klasse B. Am 5. Februar 1998 übermittelte das Kuratorium für Verkehrssicherheit der Bundespolizeidirektion Innsbruck eine von einer Verkehrspsychologin erstellte verkehrspsychologische Stellungnahme gemäß § 17 der Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (FSG-GV) über eine am 4. Februar 1998 durchgeführte Untersuchung des Beschwerdefüh... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §8 Abs2;FSG-GV 1997 §13 Abs1;
Rechtssatz: Wird der Behörde eine fachärztliche Stellungnahme im Sinne des § 13 Abs. 1 FSG-GV 1997 vorgelegt, in der auch die "kraftfahrspezifischen psychophysischen Leistungsfunktionen" des Antragstellers beurteilt worden sind, so hat sich der Amtsarzt der Behörde, dem gemäß § 8 Abs. 2 FSG 1997 die Erstattung des Gutachtens obliegt, und ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 26. Jänner 1999 nahm die Bundespolizeidirektion Wien (Verkehrsamt) gemäß § 69 Abs. 3 in Verbindung mit § 69 Abs. 1 Z. 1 AVG von Amts wegen das Verfahren betreffend den Antrag des Beschwerdeführers vom 13. April 1998 auf "Streichung der Befristung" seiner bis 22. April 1998 gültigen Lenkberechtigung und den Antrag vom 2. Juni 1998 auf Ausdehnung der Lenkberechtigung auf die Klassen C und E, das mit der Erteilung der Lenkberechtigung durch Ausstellung des Führerscheines... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §56;AVG §68 Abs1;AVG §69 Abs1 Z1;AVG §69 Abs3;FSG 1997 §13 Abs1;KFG 1967 §71 impl;
Rechtssatz: Mit B 26.1.1999 nahm die Bundespolizeidirektion Wien (Verkehrsamt) gemäß § 69 Abs 3 in Verbindung mit § 69 Abs 1 Z 1 AVG von Amts wegen das Verfahren betreffend den Antrag der Partei vom 13.4.1998 auf STREICHUNG DER BEFRISTUNG ihrer ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;AVG §69 Abs3;FSG 1997 §13 Abs1;FSG 1997 §7 Abs3 Z1;FSG 1997 §7 Abs3 Z7;
Rechtssatz: Bei Beurteilung der Frage, ob die Bundespolizeidirektion ein (die amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens ausschließendes) Verschulden daran getroffen hat, dass ein Vorfall im Verfahren zur Erteilung der Lenkberechtigung (im vorliegenden Fall Wiederert... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 4 in Verbindung mit § 8 Führerscheingesetz - FSG aufgetragen, ein amtsärztliches Gutachten beizubringen. In der Begründung: führte die belangte Behörde aus, es bestünden Bedenken, ob der Beschwerdeführer die nötige psychische Gesundheit (§ 3 Abs. 1 Z. 1 Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung - FSG-GV) besitze. Aus dem Akteninhalt gehe hervor, dass der Beschwerdeführer in einem vo... mehr lesen...