RS Vwgh 2002/12/17 2001/11/0051

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Veröffentlicht am 17.12.2002
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Führerscheingesetz
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §56;
FSG 1997 §13 Abs1;
FSG 1997 §13 Abs2;
FSG 1997 §5 Abs4;
KFG 1967 §64 Abs1 impl;

Rechtssatz

Nach der ständigen Rechtsprechung zum KFG 1967 (siehe unter anderem das hg. Erkenntnis vom 23. Oktober 1990, Zl. 90/11/0085, mwN), die für den Anwendungsbereich des FSG 1997 übernommen wurde (siehe dazu das hg. Erkenntnis vom 11. April 2000, Zl. 99/11/0352), kommt dann, wenn die Lenkberechtigung nicht mit gesondertem Bescheid erteilt, sondern nur ein Führerschein ausgestellt wurde, diesem Bescheidcharakter zu.

Schlagworte

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001110051.X01

Im RIS seit

14.04.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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