Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Nach der ständigen Rechtsprechung zum KFG 1967 (siehe unter anderem das hg. Erkenntnis vom 23. Oktober 1990, Zl. 90/11/0085, mwN), die für den Anwendungsbereich des FSG 1997 übernommen wurde (siehe dazu das hg. Erkenntnis vom 11. April 2000, Zl. 99/11/0352), kommt dann, wenn die Lenkberechtigung nicht mit gesondertem Bescheid erteilt, sondern nur ein Führerschein ausgestellt wurde, diesem Bescheidcharakter zu.
Schlagworte
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des BescheidcharaktersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001110051.X01Im RIS seit
14.04.2003