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41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1996 §25 Abs3;Rechtssatz
Es ist hinsichtlich der gemäß § 8 Abs 1 Waffengesetz anzustellenden Prognose nicht erforderlich, dass es bereits tatsächlich zu einer missbräuchlichen bzw leichtfertigen Verwendung oder sorglosen Verwahrung der Waffe gekommen ist, weil auch auf Grund anderer Tatsachen auf zukünftiges missbräuchliches oder leichtfertiges Verwenden von Waffen geschlossen werden kann (vgl die hg Erkenntnisse vom 6. November 1997, Zl 97/20/0122, und vom 8. Juni 2005, Zl 2005/03/0012).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005030060.X02Im RIS seit
16.11.2005Zuletzt aktualisiert am
11.07.2012