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41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1996 §25 Abs3;Rechtssatz
Stellte die festgestellte, als unzureichend zu qualifizierende Art der Verwahrung nicht etwa einen Ausnahmefall gerade am Tag der Überprüfung dar (vgl zur Verneinung der waffenrechtlichen Verlässlichkeit schon bei bloß einmaligem Fehlverhalten, das zu einer Zugriffsmöglichkeit auf die Waffe für nur kurze Zeit führte, das hg Erkenntnis vom 22. Juli 2004, Zl 2001/20/0637), sondern war sie von langjähriger Dauer, ändert auch die spätere Anschaffung eines Waffenschranks nichts an der aus der unzureichenden Verwahrung abzuleitenden Unzuverlässigkeit des Beschwerdeführers (vgl das hg Erkenntnis vom 25. Jänner 2001, Zl 99/20/0476).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005030045.X02Im RIS seit
25.12.2005