RS Vwgh 2005/11/22 2005/03/0020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.11.2005
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Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1996 §25 Abs3;
WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Wenn ein Berechtigter eine ihm anvertraute Waffe berechtigten Dritten überlässt, so ist von ihm jedenfalls zu verlangen, auf geeignete Weise - etwa durch das Führen von Aufzeichnungen - sicherzustellen, dass dieser Dritte jederzeit festgestellt werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005030020.X02

Im RIS seit

25.12.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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