Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z10;StVO 1960 §2 Abs1 Z14;StVO 1960 §8 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Verkehrsfläche, die durch auf beiden Seiten verlaufende Schienenstränge (hier: der Badner Bahn) iSd § 2 Abs 1 Z 10 StVO "abgegrenzt" wird und die in Anbetracht einer dort befindlichen Haltestelle zweier Straßenbahnlinien für den Fußgängerverkehr bestimmt i... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Erstbehörde vom 15. September 1988 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe am 16. April 1988 in der Zeit von mindestens 23.15 bis 23.30 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw an der durch Ortsgemeinde, Straßenzug und Gebäude bezeichneten Straßenstelle im Bereich des Vorschriftszeichens "HALTEN UND PARKEN VERBOTEN" abgestellt. Sie habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. 1 lit. a StVO begangen. Gemäß § 99 Abs. 3 lit. a StVO ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z10;StVO 1960 §24 Abs1 lita;StVO 1960 §8 Abs4;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Aus der allgemein gehaltenen Verbotsnorm (Benützungsverbot) des § 8 Abs 4 StVO ergibt sich, daß auf Gehsteigen insbesondere auch das Halten und Parken verboten ist. Ein Verstoß gegen das Benützungsverbot des § 8 Abs 4 StVO darf somit nicht auch nach § 24 Abs... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z1;StVO 1960 §2 Abs1 Z10;StVO 1960 §2 Abs1 Z2;StVO 1960 §24 Abs1 lita;StVO 1960 §8 Abs4;VStG §22 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Wird einer Person vorgeworfen, sie habe ein KFZ in einem Bereich (hier: Abstellplatz) aufgestellt, der zwar nicht zur Fahrbahn, jedoch zur Straße gehört, dann hat die Beh ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z10;StVO 1960 §8 Abs4;
Rechtssatz: Die Begriffsbestimmung des § 2 Abs 1 Z 10 StVO läßt mit ihrer demonstrativen Aufzählung "durch Randsteine, Bodenmarkierungen oder dergleichen" erkennen, daß ein Gehsteig sowohl durch bauliche Maßnahmen als auch durch das bloße Anbringen von Bodenmarkierungen geschaffen werden kann. Die rechtliche Qualifikation eines Stra... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. Mai 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw zu einer näher angeführten Zeit in Dornbirn in der Schillerstraße auf Höhe des Hauses Marktstraße 29 abgestellt und dabei den Gehsteig vorschriftswidrig benützt, indem er das Fahrzeug auf dem Gehsteig quer zur Gehrichtung abgestellt habe; dabei habe das Fahrzeug bis zum Fahrbahnrand geragt, wodurch Fußgän... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 31. Oktober 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 4. November 1988 um 20.50 Uhr an einem näher beschriebenen Ort mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw 1.) in einem deutlich kundgemachten Halte- und Parkverbot und 2.) mit zwei Rädern auf dem Gehsteig gehalten und den Gehsteig somit vorschriftswidrig benützt, und dadurch Verwaltungsübertretungen und zwar zu 1.) nach § 24 Abs. 1 lit.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z10;StVO 1960 §8 Abs4 idF 1983/174;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0179 E 20. Februar 1986 RS 3 Stammrechtssatz Aus dem Umstand, daß Behördenorgane ein Abstellen von Fahrzeugen auf dem Gehsteig BILLIGEN, kann nicht die Rechtmäßigkeit eines solchen Verhaltens abgeleitet werden. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §8 Abs4;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0124 E 13. Dezember 1989 RS 2 Stammrechtssatz Bei einer Übertretung nach § 8 Abs 4 StVO handelt es sich um ein so genanntes Ungehorsamsdelikt. Auch im Rahmen der Glaubhaftmachung des fehlenden Verschuldens iSd zweiten Satzes des § 5 Abs 1 VStG ist es Aufgabe des Besch, initiati... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §8 Abs4 idF 1983/174 ;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Hinsichtlich einer Verwaltungsübertretung nach § 8 Abs 4 StVO muß im Schuldspruch nicht umschrieben sein, mit welchen zwei Rädern der Pkw des Beschuldigten auf dem Gehsteig abgestellt gewesen ist (Hinweis E VS 3.10.1985, 85/02/0053, VwSlg 11894/A). Schlagw... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;StVO 1960 §2 Abs1 Z10;StVO 1960 §8 Abs4 idF 1983/174;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Die Unterlassung der Durchführung des vom Beschuldigten beantragten Lokalaugenscheines stellt keinen wesentlichen Verfahrensmangel dar, wenn die rechtliche Eigenschaft der in Rede stehenden Fläche (hier als Gehst... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z10;StVO 1960 §8 Abs4 idF 1983/174; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0128 E 15. November 1989 RS 1 Stammrechtssatz Die regelmäßige Verwendung einer Verkehrsfläche als "Parkfläche" nimmt dieser nicht die rechtliche Qualifikation als Gehsteig (Hinweis E 22.3.1989, 88/18/0378). European Case Law Identif... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretungen nach § 8 Abs. 4 StVO 1960 und § 24 Abs. 1 lit. a leg. cit. bestraft, weil er am 8. September 1988 um 10.20 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws an einem näher bezeichneten Ort in Innsbruck auf einem Gehsteig mit halber Fahrzeugbreite und im gekennzeichneten Halte- und Parkverbotsbereich gehalten habe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §58 Abs1;StVO 1960 §8 Abs4;VStG §6;
Rechtssatz: Wenn sich der Lenker eines Kfz auf die voraussehbare Gefahrensituation ohne einen von der Rechtsordnung anerkannten Grund eingelassen hat, dann kann er sich nicht mit Erfolg auf Notstand berufen (hier: Verschlechterung des körperlichen Befindens schon bei Antritt der Fahrt... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 17. Dezember 1988 um 15.00 Uhr ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug an einem näher bezeichneten Ort in Wien "mit allen 4 Rädern auf dem Gehsteig abgestellt" und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 8 Abs. 4 StV0 1960 begangen. Über ihn wurde eine Geldstrafe (Ersatzarreststrafe) verhängt. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;StVO 1960 §8 Abs4;VStG §25 Abs2;VStG §6;
Rechtssatz: Unter dem Gesichtspunkt eines Notstandes iSd § 6 VStG (hier: Verstoß gegen § 8 Abs 4 StVO infolge eines Prostataleidens) ist der Besch beweispflichtig (Hinweis E 13.12.1989, 89/02/0124). Schlagworte Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich der nachstehende Sachverhalt: Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Hietzing, vom 21. November 1989 wurde über die Beschwerdeführerin wegen Übertretung des § 8 Abs. 4 StVO 1960 eine Geld- und Ersatzarreststrafe verhängt. Gegen dieses Straferkenntnis erhob die Beschwerdeführerin rechtzeitig die Berufung mit nachstehendem Wortlaut: "Betrifft:... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4;StVO 1960 §8 Abs4;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Enthält die Berufung keinen begründeten Berufungsantrag und keinen Hinweis, worin der Berufungswerber die Rechtswidrigkeit des erfolgten Schuldspruches (hier: nach § 8 Abs 4 StVO) erblickt, dann entspricht die Zurückweisung ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 19. September 1989 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe am 28. November 1987 um 22.15 Uhr in Wien 2, Ferdinandstraße 2, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw mit vier Rädern auf dem Gehsteig abgestellt und diesen somit vorschriftswidrig benützt, wodurch sie eine Verwaltungsübertretung nach § 8 Abs. 4 StVO begangen habe. Es wurde eine Geldstrafe von S 500,-- (Ersatzarrest 30 Stunden) verhä... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §8 Abs4;VStG §21 Abs1;
Rechtssatz: Das Abstellen des Fahrzeuges mit allen vier Rädern auf dem Gehsteig ist nicht als geringer Unrechtsgehalt zu werten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989020188.X03 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §8 Abs4;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Bei einer Übertretung nach § 8 Abs 4 StVO handelt es sich um ein so genanntes Ungehorsamsdelikt. Auch im Rahmen der Glaubhaftmachung des fehlenden Verschuldens iSd zweiten Satzes des § 5 Abs 1 VStG ist es Aufgabe des Besch, initiativ zu werden und von sich aus ein geeignetes Vorbringen zu erstatten und h... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z10;StVO 1960 §8 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0192 E 20. Jänner 1986 RS 1 Stammrechtssatz Dafür, ob ein Gehsteig vorliegt, sind nur die äußeren Merkmale entscheidend. Einer behördlichen Widmung als Gehsteig bedarf es nicht. Es kommt auch nicht darauf an, ob bzw in welchem Ausmaß die Verkehrsfläche von Fußgängern benötigt wird (Hinweis E 14... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z10;StVO 1960 §8 Abs4;
Rechtssatz: Die regelmäßige Verwendung einer Verkehrsfläche als "Parkfläche" nimmt dieser nicht die rechtliche Qualifikation als Gehsteig (Hinweis E 22.3.1989, 88/18/0378). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989020128.X01 Im RIS seit 22.01.2007 ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §8 Abs4;
Rechtssatz: Eine tatsächliche Behinderung des Fußgängerverkehrs gehört nicht zum Tatbild des § 8 Abs 4 StVO. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989020128.X02 Im RIS seit 22.01.2007 Zuletzt aktualisiert am 14.01.2011 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs6;StVO 1960 §8 Abs4;VStG §19;
Rechtssatz: Dem Lenker war bekannt, dass er in Ansehung des verwendeten Fahrzeuges keine entsprechende Ausnahmebewilligung besitzt; der Umstand, dass er nachträglich eine solche erhalten hat, stellt kein im Rahmen des § 19 VStG zu beachtendes Kriterium - weder hinsichtlich des Unr... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art130 Abs2;KFG 1967 §102 Abs6;StVO 1960 §8 Abs4;VStG §19;
Rechtssatz: Bei der Strafbemessung handelt es sich um eine Ermessensentscheidung der Behörde. Gemäß Art 130 Abs 2 B-VG liegt aber in einem derartigen Fall eine Rechtswidrigkeit nicht vor, wenn die Behörde von diesem Ermessen iS... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 7. Dezember 1988 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 8 Abs. 4 StVO 1960 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er am 10. Februar 1987 um 15.17 Uhr in Wien 8, Laudongasse 36, mit einem dem Kennzeichen nach näher bestimmten Pkw mit 2 Rädern auf dem dort befindlichen Gehsteig "gehalten" und diesen somit vorschriftswidrig benützt habe. Gegen diesen Bescheid, und zwar e... mehr lesen...
Stammrechtssatz Spricht die Situation am Tatort unzweifelhaft für das Vorliegen eines Gehsteiges, so beruht ein allfälliger Tatsachenirrtum darüber jedenfalls auf Fahrlässigkeit, weshalb der Beschuldigte zumindest die fahrlässige Begehung der Verwaltungsübertretung nach § 8 Abs 4 StVO zu verantworten hat, die gem § 5 Abs 1 VStG bereits Strafbarkeit bewirkt. Schlagworte Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Straßenpolizei ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §8 Abs4;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Zum Tatbestand der Verwaltungsübertretung gemäß § 8 Abs 4 StVO gehört nicht der Eintritt eines Schadens oder einer Gefahr (Hinweis E 22.2.1985, 85/18/0016). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989020017.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...
Rechtssatz: Zum Tatbestand der Verwaltungsübertretung gemäß § 8 Abs 4 StVO gehört nicht der Eintritt eines Schadens oder einer Gefahr (Hinweis E 22.2.1985, 85/18/0016). Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...