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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §2 Abs1 Z10;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/02/0179 E 20. Februar 1986 RS 3Stammrechtssatz
Aus dem Umstand, daß Behördenorgane ein Abstellen von Fahrzeugen auf dem Gehsteig BILLIGEN, kann nicht die Rechtmäßigkeit eines solchen Verhaltens abgeleitet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989020108.X07Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
06.03.2009