Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §5 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0855/79 E VS 27. November 1979 VwSlg 9975 A/1979 RS 3 Stammrechtssatz Die Ergebnisse einer Blutalkoholuntersuchung zur Erbringung des Nachweises der Begehung einer Verwaltungsübertretung gegen einen Verkehrsteilnehmer als Beschuldigten, dem ohne dessen Verlangen oder dessen Zustimmung d... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 6. September 1990 wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung nach § 99 Abs. 1 lit. c in Verbindung mit § 5 Abs. 6 StVO bestraft. Nach der Tatumschreibung im Spruch: dieses Straferkenntnisses "lenkte der Beschwerdeführer am 29.04.1990 um 22.00 Uhr den Pkw ... in S auf der X-Straße und verursachte auf der N-Brücke einen Verkehrsunfall, bei dem K. W. erheblich verletzt wurde, und weigerte sich um 22.30 Uhr des 29.04.1990 i... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/14 90/11/0210 5 Stammrechtssatz Eine "erhebliche" Verletzung iSd § 5 Abs 6 StVO liegt vor, wenn sie nicht bloß geringfügig ist, insbesondere eine über die erste Hilfeleistung hinausgehende ärztliche Behandlung erfordert (Hinweis E 14.1.1987, 85/03/0027). European ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/14 90/11/0210 2 Stammrechtssatz § 5 Abs 6 StVO setzt nicht sichtbare Verletzungen voraus. Anhaltspunkte für eine erhebliche Verletzung sind gegeben, wenn der Verletzte über starke Schmerzen klagt bzw von der Rettung ins Krankenhaus transportiert wird. European Ca... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 15. Juli 1992 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 22. September 1990 um 21.35 Uhr an einem näher beschriebenen Ort in Wien ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Gegen diesen Bescheid richtet sich ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §5 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0855/79 E VS 27. November 1979 VwSlg 9975 A/1979 RS 3 Stammrechtssatz Die Ergebnisse einer Blutalkoholuntersuchung zur Erbringung des Nachweises der Begehung einer Verwaltungsübertretung gegen einen Verkehrsteilnehmer als Beschuldigten, dem ohne dessen Verlangen oder dessen Zustimmung d... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: ABGB §863;StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §5 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/02/0252 E 23. März 1984 VwSlg 11378 A/1984 RS 2 Stammrechtssatz Eine Zustimmungserklärung nach § 5 Abs 7 StVO kann auch konkludent (§ 863 ABGB) erklärt werden, wenn der Lenker weiß, aus welchem Grund man ihm Blut abnehmen will. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 1. Juli 1992 wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C und F gemäß § 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 73 Abs. 2 KFG 1967 wegen Verkehrsunzuverlässigkeit vorübergehend für die Dauer von vier Monaten vom 17. März 1992, dem Tag der vorläufigen Abnahme des Führerscheines, an entzogen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, in welcher ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §5 Abs4 litb;StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §5 Abs7;StVO 1960 §5 Abs7a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/08 91/18/0224 1 Stammrechtssatz Auch nach § 5 Abs 4a StVO in seiner durch das E des VfGH vom 1.3.1991, G 274-283/90, G 322/90, G 46-51/91 bereinigten Fassung gilt, wenn eine Untersuchung der Atemluft n... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, sich am 27. Juli 1990 um 7,00 Uhr in der Unfallambulanz des Krankenhauses in Eisenstadt, Esterhazygasse 26, gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht geweigert zu haben, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl habe vermutet werden können, daß er zuvor in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand ein... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Die Verweigerung einer Atemluftprobe und die Verweigerung einer Blutabnahme stellen zwei verschiedene Tatbestände dar, die durch zu unterscheidende Verhaltensweisen des Täters verwirklicht werden. Schlagworte Alkotest Verweigerung European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 9. Mai 1991 um 1.05 Uhr in Wien 21, Brünner Straße - Schloßhoferstraße - Am Spitz, einen Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Hiegegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/15 91/03/0062 2 Stammrechtssatz Wenn der Bf vorbringt, es könne das aus dem abgenommenen Blut ermittelte Ergebnis nicht verwertet werden, weil er zur Blutabnahme aufgefordert worden sei, obwohl eine Voraussetzung des § 5 Abs 6 StVO, daß nämlich eine andere Person (als er) beim Verkehrsunfa... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem näher bezeichneten Ort ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt, dabei einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem eine Person erheblich verletzt worden sei, und es anschließend in der Ordination des zuständigen Gemeindearztes, dem er aufgrund seiner deutlichen Alkoholisierungsymptome zur klinischen Untersuchung vorgeführt ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §99 Abs1 litc;
Rechtssatz: Ist beim Besch Alkoholgeruch der Atemluft wahrnehmbar, so rechtfertigt dieser Umstand bereits die Vermutung, daß er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befindet (Hinweis E 15.5.1990, 89/02/0171, 0172; E 29.8.1990, 90/02/0046). Schlagworte Al... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs6;VwRallg;
Rechtssatz: Unter einer erheblichen Verletzung iSd § 5 Abs 6 StVO ist jede körperliche Schädigung zu verstehen, die nicht als ausgesprochen geringfügig anzusehen ist; uU können auch Prellungen und Hautabschürfungen erheblich sein. Jedenfalls sind nicht nur "lebensgefährliche, sonst schwerwiegende Verletzungen, bzw z... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §99 Abs1 litc;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Begibt sich das Opfer eines Auffahrunfalles wegen (vermutlich unfallbedingter) relativ starker Schmerzen im Nackenbereich in ein Krankenhaus zur Untersuchung, so muß damit gerechnet werden, daß bei dieser Person eine erhebliche Verletzung iSd § 5 Abs 6 StVO vorli... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 8. Februar 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 17. September 1988 um 23,15 Uhr auf der Katschbergstraße B 99 auf Höhe Straßen-km 73,5, Gemeinde St. Michael, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und dadurch eine Übertretung nach § 5 Abs. 1 (§ 99 Abs. 1 lit. a) StVO begangen. Gemäß § 99 Abs. 1 lit. a StVO wurde über ihn eine Geldstrafe von S 10.000,-- (Ersatzf... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs6;
Rechtssatz: Wenn der Bf vorbringt, es könne das aus dem abgenommenen Blut ermittelte Ergebnis nicht verwertet werden, weil er zur Blutabnahme aufgefordert worden sei, obwohl eine Voraussetzung des § 5 Abs 6 StVO, daß nämlich eine andere Person (als er) beim Verkehrsunfall erheblich verletzt worden sei, gefehlt habe, also für ihn keine V... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 17. Februar 1990 um 4.00 Uhr auf einer näher bezeichneten Straße einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt; um 4.30 Uhr habe er sich an jenem Ort, an dem er bei seiner Fahrt in einem Verkehrsunfall mit Personenschaden verwickelt worden war, "trotz vermuteter Alkoholbeeinträchtigung und trotz verbindlicher Aufforderung durch ein besonders geschultes und von der Behö... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §66 Abs4;StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §99 Abs1 litc;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Das Kennzeichen des vor der Verweigerung der Blutabnahme gelenkten Kfz ist kein wesentliches Tatbestandselement einer Übertretung nach § 99 Abs 1 litc iVm § 5 Abs 6 StVO. Die Auswechslung des Kennzeichens im
Spruch: durch die Berufungsbehörde kann daher ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen nunmehr angefochtenen Bescheid vom 27. Februar 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe sich am 11. Juni 1989 um 4,18 Uhr im Hause ... trotz Aufforderung eines geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organs der Straßenaufsicht geweigert, sich im Rahmen der Untersuchung zwecks Feststellung des Grades der Alkoholeinwirkung Blut abnehmen zu lassen, obwohl dies erforderlich und ärztlich unbedenklich erschienen und er im Verdach... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §99 Abs1 litc;
Rechtssatz: Auch im Falle der Behauptung eines Nachtrunkes besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Blutabnahme. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991030126.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Perg vom 8. September 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 25. Juli 1989 um 01.05 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Lkw im Ortsgebiet von G auf der A-Straße und auf der B Landesstraße bis Straßenkilometer 1,6 in L in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt zu haben. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 in Verbindung mit § 99 Abs. 1 lit. a StVO 1960 begangen, weshalb über ihn nach... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §5 Abs4 litb;StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §5 Abs7;StVO 1960 §5 Abs7a;
Rechtssatz: Auch nach § 5 Abs 4a StVO in seiner durch das E des VfGH vom 1.3.1991, G 274-283/90, G 322/90, G 46-51/91 bereinigten Fassung gilt, wenn eine Untersuchung der Atemluft nach § 5 Abs 2a lit b StVO vorgenommen wurde, deren Ergebnis als Fest... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom 27. März 1990 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B vorübergehend entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. die Dauer dieser Entziehungsmaßnahme mit sechs Monaten festgesetzt, "berechnet ab dem Tage der Abnahme bzw. Abgabe des Führerscheines". Der Beschwerdeführer gab seinen Führerschein am 13. April 1990 ab. Diese Entscheidung wurde mit Vorstellung... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs6;VwGG §36 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/24 90/03/0154 2 Stammrechtssatz Für die Beurteilung, ob die vom Beifahrer des Besch beim Verkehrsunfall erlittenen Verletzungen erheblich im Sinne des § 5 Abs 6 StVO sind, bed... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs6;
Rechtssatz: Eine "erhebliche" Verletzung iSd § 5 Abs 6 StVO liegt vor, wenn sie nicht bloß geringfügig ist, insbesondere eine über die erste Hilfeleistung hinausgehende ärztliche Behandlung erfordert (Hinweis E 14.1.1987, 85/03/0027). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990110210.X05 ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs6;
Rechtssatz: § 5 Abs 6 StVO setzt nicht sichtbare Verletzungen voraus. Anhaltspunkte für eine erhebliche Verletzung sind gegeben, wenn der Verletzte über starke Schmerzen klagt bzw von der Rettung ins Krankenhaus transportiert wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990110210.X02 Im... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde im Verwaltungsrechtszug ausgesprochen, daß dem Antrag des Beschwerdeführers auf Wiederaufnahme des mit Straferkenntnis der Erstbehörde vom 1. Dezember 1989 rechtskräftig abgeschlossenen Verwaltungsstrafverfahrens betreffend die zu 2. wegen Begehung einer Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. c in Verbindung mit § 5 Abs. 6 StVO verhängte Geldstrafe von S 12.000,-- gemäß § 69 Abs. 1 lit. b und c AVG 1950 in Verbindung mit § 24 VStG 1950 nicht ... mehr lesen...